Landgericht Bremen

Prozessfähigkeit – und ihre Prüfung

Prozessfähigkeit ist die Fähigkeit, Prozesshandlungen selbst oder durch selbst bestellte Vertreter wirksam vorzunehmen oder entgegenzunehmen.

Volljährige Personen sind nur dann prozessunfähig, wenn sie geschäftsunfähig sind, unter Betreuung stehen bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts sowie unter den Voraussetzungen des § 53 ZPO.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Zweifel an der Prozessfähigkeit

Die Vornahme von Verfahrenshandlungen -wozu auch die Einlegung einer Anhörungsrüge gehört- setzt Prozessfähigkeit des Beteiligten voraus. Nach § 58 Abs. 1 Nr. 1 FGO sind alle nach bürgerlichem Recht geschäftsfähigen Personen prozessfähig. Die Prozessfähigkeit eines Beteiligten ist als Sachentscheidungsvoraussetzung und

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Klagebefugnis einer aufgelösten GbR

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bleibt hinsichtlich der von ihr erhobenen Klagen gegen Umsatzsteuerbescheide auch nach ihrer Vollbeendigung noch beteiligtenfähig und prozessfähig.

Grundsätzlich für derartige Anfechtungsklagen vor dem Finanzgericht nur die GbR gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO zur

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Oberlandesgericht München

Prozessunfähigkeit des Klägers

Die mögliche mangelnde Prozessfähigkeit des Klägers führt nicht zur Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde. Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei als prozessfähig anzusehen.

Das Gericht muss dafür Sorge tragen, dass einem prozessunfähigen Kläger ermöglicht wird, für eine

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Landgericht Bremen

Ein Phantom als Kläger

§ 56 Abs. 1 ZPO verpflichtet die Gerichte zwar nicht, in jedem Rechtsstreit von Amts wegen eine umfassende Prüfung aller in der Vorschrift genannten Prozessvoraussetzungen vorzunehmen. Sie haben in dieser Hinsicht lediglich einen Mangel von Amts wegen zu berücksichtigen. Eine

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Gutachten zur Prozessfähigkeit

Ein Beweisbeschluss über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit einer Prozesspartei, der ohne deren vorherige persönliche Anhörung zu dieser Frage erlassen wurde, verletzt den Anspruch dieser Partei auf rechtliches Gehör und kann von ihr ungeachtet der in §

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