Justizzentrum Erfurt

Prozesskostenhilfe für den Mehrvergleich

Schließen die Parteien nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe einen gerichtlichen Vergleich, der bisher nicht rechtshängige Gegenstände erfasst, bedarf es eines neuen – ausdrücklichen oder konkludenten – Antrags, wenn die Bewilligung auch auf den Mehrvergleich erstreckt werden soll. Die bloße Unterbreitung eines

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BVerfGE

Verfassungsbeschwerde gegen die versagte PKH – und ihre Erledigung durch das Bundessozialericht

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich die Klägerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein sozialgerichtliches Berufungsverfahren gewandt hatte. An der angegriffenen Entscheidung hatte ein mehrjährig an das Landessozialgericht abgeordneter Richter mitgewirkt. Die Beschwerdeführerin

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Bundesfinanzhof (BFH)

Das überlange PKH-Verfahren

Ein PKH-Verfahren, das gleichzeitig neben einem rechtshängigen Hauptsacheverfahren geführt wird, ist entschädigungsrechtlich kein eigenständiges Gerichtsverfahren i.S. von § 198 Abs. 6 Nr. 1 Halbsatz 1 GVG. Dessen Bearbeitung ist dann als verfahrensfördernde Maßnahme des Hauptsacheverfahrens anzusehen, wenn es sich um

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Büroklammer

Gegenvorstellung – gegen die PKH-Ablehnung

Die gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung ist neben der Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO jedenfalls gegen abänderbare Entscheidungen des Gerichts statthaft.

Dies ist etwa bei Gegenvorstellungen gegen Prozesskostenhilfe ablehnende Entscheidungen der Fall.

Als außerordentlicher Rechtsbehelf setzt sie substantiierte Darlegungen des Rügeführers

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Oberlandesgericht München

Die für das Berufungsverfahren abgelehnte PKH – und die Berufungs(begründungs)frist

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Prozesspartei, die vor Ablauf einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hat, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung zu bewilligen, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit

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LG Bremen

Die verweigerte Verfahrenskostenhilfe – und die wegen unklarer Rechtsfrage zugelassene Rechtsbeschwerde

Lässt das Beschwerdegericht in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren die Rechtsbeschwerde zu, weil nach seiner Auffassung die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung von der Klärung einer bislang noch nicht höchstrichterlich entschiedenen klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängen, darf es dem Beschwerdeführer Verfahrenskostenhilfe auch dann nicht mangels

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Taschenrechner

Beschwerdefrist – und der PKH-Antrag

Für die versäumten Fristen für die Einlegung und Begründung der Beschwerde ist dem Beschwerdeführer im Fall eines vorangegangenen Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) gemäß § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, sofern  der Antragsteller noch innerhalb der Rechtsmittelfrist

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