Prozessunfähig wegen Betreuung

Nach § 62 Abs- 2 VwGO ist ein geschäftsfähiger Betreuter bei Bestehen eines Einwilligungsvorbehalts nach § 1903 BGB, der den Gegenstand des Verfahrens betrifft, nur insoweit zur Vornahme von Verfahrenshandlungen fähig, als er nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ohne

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Der prozessunfähige Querulant

Mit der Frage der Prozessunfähigkeit eines unter querulatorisch-fanatischen, narzisstischen und paranoiden Zügen leidenden Betroffenen hatte sich aktuell das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen in einer Strafvollstreckungssache zu befassen:

Wirksamkeitsvoraussetzung für die Einlegung eines Rechtsmittels wie für jeden prozessuale Wirkungen auslösenden Antrag

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Regierungsviertel

Der prozessunfähige Gegner

Der Kläger eines Rechtsstreits ist hinsichtlich der Entscheidung, mit der das Betreuungsgericht die von ihm angeregte Bestellung eines Betreuers für den prozessunfähigen Beklagten ablehnt, grundsätzlich beschwerdebefugt. Etwas anderes gilt wegen § 86 ZPO allerdings, wenn die Partei, bevor sie prozessunfähig

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