Begründet das Finanzgericht ein Prozessurteil hilfsweise auch in der Sache, führt allein die Darlegung, das Finanzgericht habe zu Unrecht ein Prozessurteil statt ein Sachurteil erlassen, noch nicht zum Erfolg einer solchen Verfahrensrüge. Vielmehr muss die Beschwerdebegründung sich dann auch auf die materiell-rechtliche Hilfsbegründung des Urteils beziehen. Erlässt das Finanzgericht zu
Lesen