Bundesfinanzhof (BFH)

Das unzulässige Prozessurteil

Nach der ständigen Rechtsprechung stellt es einen zur Aufhebung und Zurückverweisung führenden Verfahrensmangel dar, wenn über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird.

In einem solchen Fall wird zugleich der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör

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Bundesfinanzhof (BFH)

Sachurteil statt Prozessurteil

Die Vorschriften der FGO, die die Frage regeln, unter welchen Voraussetzungen das Gericht in einem anhängig gemachten Prozess zur Sache entscheidet, gehören zu den Vorschriften des gerichtlichen Verfahrens, deren fehlerhafte Handhabung mit Verfahrensrügen geltend gemacht werden kann.

Ob ein Verfahrensmangel

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Prozessurteil statt Sachurteil

Entscheidet ein Gericht durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil, kann darin ein Verfahrensfehler liegen.

Das ist der Fall, wenn eine solche Entscheidung auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht, z.B. einer Verkennung ihrer Begriffsinhalte und der zugrunde zu legenden Maßstäbe

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