Bundesgerichtshof (Bibliothek)

Schriftliche Prozessvollmacht

Gemäß § 80 Satz 1 ZPO ist die Vollmacht schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Wurde die Prozessvollmacht nicht unmittelbar von der Partei bzw. deren gesetzlichem Vertreter erteilt, muss die Vollmachtkette lückenlos in der Form des § 80 ZPO nachgewiesen werden.

Artikel lesen
Unterschrift

Die Kündigung in der Berufungserwiderung

Die Prozessbevollmächtigten der Parteien sind zur (schriftsätzlichen) Erklärung bzw. Entgegennahme einer Kündigung bevollmächtigt.

Eine Prozessvollmacht ermächtigt gemäß § 81 ZPO zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen. Dies sind nach ständiger Rechtsprechung auch materiell-rechtliche Willenserklärungen, die sich auf den Gegenstand des

Artikel lesen
Büroklammer

Die verspätete Vorlage der Prozessvollmacht

Ein Vollmachtsmangel, der zu einem klageabweisenden Prozessurteil geführt hat, kann durch eine nachträgliche Bevollmächtigung nicht mehr behoben werden. Von einer nachträglichen Bevollmächtigung ist jedoch der spätere Nachweis einer rechtzeitigen Vollmachterteilung zu unterscheiden. Der Nachweis einer bereits für die Vorinstanz erteilten

Artikel lesen

Das vollmachtlos eingelegte Rechtsmittel

Wird für einen (angeblich) Vertretenen ohne dessen Vollmacht von einem Rechtsanwalt als Vertreter ein Verfahren eingeleitet oder ein Rechtsmittel eingelegt, so ist der Vertretene Beteiligter des Verfahrens. Nach endgültiger Verweigerung der Vollmacht ist derjenige kostenpflichtig, der den nutzlosen Verfahrensaufwand veranlasst

Artikel lesen