Prozesszinsen (§ 236 AO) sind steuerbare und steuerpflichtige Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes.
Dabei macht es keinen Unterschied, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe es sich bei den vereinnahmten Zinsen um Erstattungszinsen gemäß
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