Der Prüfingenieur als Freiberufler

Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, üben eine freiberufliche Tätigkeit i.S. des § 18 EStG aus. Der Freiberuflichkeit der Tätigkeit eines Prüfingenieurs steht die Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte nicht entgegen, wenn er weiterhin leitend und eigenverantwortlich i.S. des § 18

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Höchstaltersgrenze für Prüfsachverständige

Eine generelle Höchstaltersgrenze von 70 Jahren für Prüfsachverständige, wie sie etwa die Hessische Bauordnung für technische Anlagen und Einrichtungen in bestimmten Gebäuden wie Krankenhäusern, Schulen oder Versammlungsstätten vorsieht, ist zulässig. Das Bundesverwaltungsgericht sieht hierdurch weder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz noch europäisches

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Unzuverlässigkeit eines Prüfingenieurs

Zu­stän­dig für den Wi­der­ruf der Be­trau­ung mit den Auf­ga­ben eines Prüf­in­ge­nieurs nach der Stra­ßen­ver­kehrs-Zu­las­sungs-Ord­nung ist die­je­ni­ge an­er­kann­te Über­wa­chungs­or­ga­ni­sa­ti­on, die die Be­trau­ung aus­ge­spro­chen hat, so­lan­ge der Prüf­in­ge­nieur kei­ner an­de­ren Über­wa­chungs­or­ga­ni­sa­ti­on an­ge­hört. Die An­er­ken­nungs­be­hör­de des Lan­des muss dem Wi­der­ruf nicht zu­stim­men.

Die

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Ausbildungskosten und Verbleibensklausel

Die in dem Ausbildungsvertrag eines angehenden Prüfingenieurs enthaltenen Klausel, die einen (Teil-)Erlass der Ausbildungskosten für den Fall des vorfristigen Ausscheidens aus der „Prüforganisation“ des die Ausbildung durchführenden Unternehmens vorsieht, dabei aber nicht nach dem Grund der Beendigung der Zugehörigkeit zu

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