Mit den Verkehrssicherungspflichten, insbesondere Prüfpflichten einer Kraftfahrzeugvertragshändlerin bei der Bestellung und Weitergabe von Ersatzschlüsseln für Kraftfahrzeuge hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Dem zugrunde lag die Klage einer Kaskoversicherung, die eine Vertragshändlerin der Volkswagen AG aus übergegangenem Recht auf
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