Mit den Verkehrssicherungspflichten, insbesondere Prüfpflichten einer Kraftfahrzeugvertragshändlerin bei der Bestellung und Weitergabe von Ersatzschlüsseln für Kraftfahrzeuge hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag die Klage einer Kaskoversicherung, die eine Vertragshändlerin der Volkswagen AG aus übergegangenem Recht auf Ersatz von Versicherungsleistungen für gestohlene Kraftfahrzeuge in Anspruch nimmt. Die
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