Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich im Streit um die Schadensersatzklagen gegen den TÜV Rheinland wegen französischer Brustimplantate aus minderwertigem Industriesilikon auf die Seite des TÜV Rheinlands gestellt und weitgehende Prüfungspflichten des TÜV nach der Medizinprodukte-Richtlinie verneint. Anlass hierfür bot dem Gerichtshof der europäischen Union ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs:
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