Für das Klingeln des „Handy-Weckers“ während einer Klausur bietet weder die Prüfungsordnung noch die Klausurgrundsätze eine ausreichende Grundlage, um es als Täuschungsversuch zu werten. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall der Klage eines Studenten stattgegeben, der sich gegen die Bewertung seiner Klausur mit der
Lesen