In einer Publikumsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG folgt aus einer nach § 316 Abs. 1 HGB oder aufgrund des Gesellschaftsvertrags bestehenden Prüfungspflicht nicht die Verpflichtung, den Prüfungsbericht den Kommanditisten mit der Einladung zu der Gesellschafterversammlung, die
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