Masterabschluss in Psychologie – und der Zugang zur Psychotherapeutenausbildung

Der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiengangs in Psychologie an einer inländischen Universität erfüllt die Zugangsvoraussetzung für eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten. Ein dem Masterabschluss vorhergehender Bachelor-Abschluss in Psychologie ist nicht erforderlich. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall schloss die Klägerin im Jahr 1996 ein Fachhochschulstudium zur Diplom-Sozialpädagogin ab und arbeitete

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Telekommunikationsüberwachung – und die Telefonate mit einer Psychologischen Psychotherapeutin

Die im Rahmen einer richterlich angeordneten Telekommunikationsüberwachung erfolgten Aufzeichnungen über die durch die Überwachungsmaßnahme gewonnenen Erkenntnisse müssen, soweit sie Telefonate mit einer Psychologischen Psychotherapeutin betreffen, nicht unverzüglich gelöscht werden. Eine solche Pflicht zur Löschung ergibt sich zunächst nicht aus § 100a Abs. 4 Satz 3 StPO, wenn durch die verfahrensgegenständlichen

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Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten – und die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

Für Streitigkeit im Rahmen der praktischen Tätigkeit in der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind die Arbeitsgericht zuständig. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und Buchst. b ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis und über

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Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten – und der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

Ein Rechtsstreit aus einem Ausbildungsverhältnis zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, welches sich inhaltlich lediglich an den zwingenden Vorgaben der KJPsychTh-APrV orientiert und in welchem keine Weisungen, Anleitungen oder Aufsichtsmaßnahmen erfolgen und keine Dokumentationen oder Berichtspflichten abverlangt werden, die über die in der KJPsychTh-APrV enthaltenen Verpflichtungen hinausgehen, unterfällt nicht der arbeitsgerichtlichen, sondern

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Die Dokumentation einer Lehranalys – und ihre Herausgabe

Mit dem Recht eines Lehranalysanden auf Herausgabe von Kopien einer während einer Lehranalyse durch den Lehranalytiker gefertigten Dokumentation musste sich aktuell der Bundesgerichtshof befassen: In dem hier entschiedenen Fall begann die Klägerin 1998 im Rahmen ihrer Weiterbildung zur Ärztin für Psychosomatik und Psychotherapie bei der Beklagten am Lehrinstitut für Psychoanalyse

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Die Kostenübernahme eines Psychotherapeuten nach dem Heilpraktikergesetz

Es fehlt die generelle Qualifikation zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Psychotherapie, wenn ein Therapeut zwar die Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz besitzt – aber keine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz. Daher besteht für einen Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine Behandlung

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Kammerbeiträge des beamteten Psychotherapeuten

Ein Aufwendungsersatzanspruch aus der Fürsorgepflicht kommt nur in Betracht, wenn die Kosten ausschließlich dienstlich veranlasst sind. Dies ist bei Pflichtbeiträgen zu berufsständischen Kammern nicht der Fall, weil es sich hierbei um berufsbezogene Aufwendungen handelt. Eine Aufwandsentschädigung wird neben den Dienstbezügen gewährt, wobei sie der Dienstherr nach den Maßstäben des §

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Kassenärztliche Abrechnungsgenehmigung für Psychotherapeuten

Eine aufgrund europarechtlicher Normen nach Gleichwertigkeitsanerkennung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erteilte Berechtigung zur Ausübung selbständiger Psychotherapie und zum Führen einer Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“ (beruflicher Befähigungsnachweis) ist nach einer aktuellen Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts nicht aufgrund erneuter Gleichwertigkeitsanerkennung zum Nachweis der Fachkunde gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 PsychThG

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Sexueller Mißbrauch durch Psychotherapeuten

§ 174c StGB stellt den sexuellen Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses besonders unter Strafe. Dieser strafrechtliche Schutz erstreckt sich gemäß § 174c Abs. 2 StGB auch auf sexuelle Handlungen, die unter Mißbrauch des Behandlungsverhältnisses mit einer Person vorgenommen werden, die dem Täter zur psychotherapeutischen Behandlung anvertraut ist,

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Rücknahme einer vorläufigen Approbation als Psychologischer Psychotherapeut

Jedenfalls im August 1999 durfte eine Approbationsbehörde einem Bewerber, der über kein abgeschlossenes Studium der Psychologie verfügte, keine „vorläufige Approbation“ als Psychologischer Psychotherapeut (mehr) erteilen. Eine dennoch erteilte „vorläufige Approbation“, die zudem den Zeitpunkt ihres Erlöschens nicht genau bezeichnete, ist nach einer aktuellen Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg rechtswidrig

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Der Theologe als Psychotherapeut

Gem. § 4 Nr. 14 UStG sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und aus der Tätigkeit als klinischer Chemiker steuerfrei. Ein Psychotherapeut, der zwar nicht über einen Abschluss

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Schreibblock

Heilpraktiker-Praxis für Psychotherapie und Traumatherapie

Eine Werbung mit „Praxis für Psychotherapie und Traumatherapie“ ohne wissenschaftliche Ausbildung mit Hochschulabschluss ist unzulässig, wie das Landgericht Oldenburg auf eine Wettbewerbsklage eines Interessenverbandes gegen eine Heilpraktikerin entschied. Die beklagte Heilpraktikerin ging gegen das Urteil in die Berufung. Auf Hinweis des 1. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Oldenburg nahm die Heilpraktikerin ihre

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Courthouse

Wissenschaftliche Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens

Ohne Wirksamkeitsnachweis ist eine wissenschaftliche Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens nicht möglich. Dies entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das über die Zulassung einer Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendpsychotherapie mit dem Vertiefungsgebiet Gesprächpsychotherapie zu urteilen hatte. Das Psychotherapeutengesetz verlangt eine Ausbildung in wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Die beklagte Behörde hatte die Zulassung versagt,

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