Der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiengangs in Psychologie an einer inländischen Universität erfüllt die Zugangsvoraussetzung für eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten.
Ein dem Masterabschluss vorhergehender Bachelor-Abschluss in Psychologie ist nicht erforderlich.
In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall schloss die Klägerin
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