Das Bundesverfassungsgericht hat Teile der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes unvereinbar erklärt.
Artikel lesenDie Gebührenordnungspositionen 35251 und 35252 im Abschnitt 35.2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) in der Fassung des Beschlusses des Erweiterten



