Public viewing per Ausnahmegenehmigung

Public viewing führt nicht zu einer unzumutbaren Lärmbeeinträchtigung.

So das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall eines Grundstücksbesitzers aus Ingelheim, in dessen Nachbarschaft die öffentliche Übertragung der Fußballspiele der Deutschen Mannschaft aus Brasilien übertragen werden sollen. Die Veranstaltung soll

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Nächtliches Public Viewing zur Fußball-WM

Für die Fußballweltmeisterschaft 2014 dürfen öffentliche Spielübertragungen auf Großleinwänden auch nach 22:00 Uhr gezeigt werden.

So ein Beschluss des Bundesrates. Mit dem Beschluss haben die Länder einer „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im freien über die Fußball-WM 2014“

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Treppe ins Wasser

Eine Treppe, die ins Wasser führt und auf deren unteren Stufen aufgrund des Wellengangs immer wieder Wasser schwappt, warnt vor sich selbst und begründet keine darüber hinausgehende Verkehrssicherungspflicht.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Koblenz die Klage einer Frau abgewiesen,

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Veranstalterhaftung beim Public-Viewing

Ein Veranstalter eines „Public-Viewing-Events“ ist für die Sicherheit von stehenden Zuschauern auf einer Sitztribüne verantwortlich und wird nicht durch eine ordnungsbehördliche Genehmigung entlastet.

Dies hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 05.11.2010 entschieden und folgte damit dem erstinstanzlichen Urteil

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