Public viewing führt nicht zu einer unzumutbaren Lärmbeeinträchtigung. So das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall eines Grundstücksbesitzers aus Ingelheim, in dessen Nachbarschaft die öffentliche Übertragung der Fußballspiele der Deutschen Mannschaft aus Brasilien übertragen werden sollen. Die Veranstaltung soll auf einem Vereinsheim-Parkplatz neben einem Sportplatz in Ingelheim stattfinden. Der
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