Publikumspersonengesellschaft – und die Auslegung eines Gesellschafterbeschlusses

Der Beschluss einer Publikumspersonengesellschaft ist nach seinem objektiven Erklärungsbefund auszulegen. Bei Beschlüssen von Publikumsgesellschaften bedarf es ebenso wie bei Gesellschaftsverträgen wegen der körperschaftlichen Struktur dieser Gesellschaften mit einer Vielzahl von persönlich nicht miteinander verbundenen Gesellschaftern und einem wechselnden Mitgliederbestand grundsätzlich einer einheitlichen objektiven Auslegung, um den Inhalt des Beschlusses auch

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Bundesverwaltungsgericht

Die Einlagepflicht des Treugebers bei einer Treuhand-KG

Der gegen einen Treugeber gerichtete Anspruch auf Leistung der Einlage steht unmittelbar der Gesellschaft zu, wenn der Treugeber im Innenverhältnis die Stellung eines unmittelbaren Gesellschafters (Quasi-Gesellschafter) hat bzw. haben soll. Aus dieser Stellung ergeben sich einerseits gegen die Gesellschaft bestehende Rechte der Treugeber; andererseits können gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen wie die Verpflichtung

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Geldscheine

Liquidation einer Fondsgesellschaft – und die ausstehenden Einlagen

Grundsätzlich dürfen ausstehende Einlagen im Rahmen der Liquidation einer Fondsgesellschaft nur eingefordert werden, wenn und soweit dies zur Durchführung der Abwicklung, d.h. für die Befriedigung der Gläubiger oder für liquidationszweckgemäße Tätigkeiten erforderlich ist. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der eingeforderte Betrag für die Abwicklung nicht benötigt wird, obliegt dem

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Notar

Die Einlagepflicht des Kommanditisten – und der Widerruf seiner Beitrittserklärung

Der von der Kommanditistin erklärte Widerruf ihrer Beteiligungs- und Beitrittserklärung steht dem Zahlungsanspruch der Kommanditgesellschaft hinsicht der von der Kommanditistin zu zahlenden Einlage nicht entgegen. Dabei konnte in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall offenbleiben, ob die Voraussetzungen eines wirksamen Widerrufs nach §§ 312, 355 BGB aF hier erfüllt wären.

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Freistellungsantrag – und der Streitwert

Für die Bemessung des Werts von auf Freistellung gerichteten positiven Feststellungsanträgen ist entscheidend, in welcher Höhe der Kläger mit einer (späteren) Inanspruchnahme rechnen müsste. Von diesem Wert ist sodann – da es sich (nur) um einen Feststellungsausspruch handelt – ein Abschlag in Höhe von 20 % vorzunehmen. In Bezug auf

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Verurteilung einer Treuhandkommanditistin zur Auskunftserteilung – und die Beschwer

Bei der Bemessung der Beschwer einer Treuhandkommanditistin einer Publikums-Kommanditgesellschaft durch die Verurteilung zur Auskunftserteilung über Namen, Anschrift und Beteiligungshöhe sämtlicher Treugeber an einen Treugeberkommanditisten sind die durch eine Pflicht zur Benachrichtigung der betroffenen Treugeber verursachten Kosten nicht zu berücksichtigen. Der nach freiem Ermessen festzusetzende Beschwerdewert für das Rechtsmittel der zur

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Beitritt zur Publikumspersonengesellschaft – und die Gesellschafterpflichten

Für den einer Publikumspersonengesellschaft beitretenden Gesellschafter müssen sich die mit dem Beitritt verbundenen, nicht unmittelbar aus dem Gesetz folgenden Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag klar ergeben. Die Rückforderung von Ausschüttungen aus der Liquidität, zu deren Rückzahlung der Kommanditist von Gesetzes wegen nicht verpflichtet ist und die daher einer gesellschaftsvertraglichen Grundlage bedarf,

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Aufklärungspflichten bei der Publikums-KG – und die Haftung des Treuhandkommanditisten

Bei einer Publikumspersonengesellschaft haftet ein mit einer eigenen Kapitaleinlage beteiligter Treuhandkommanditist wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei der Anbahnung des Aufnahmevertrags nicht nur gegenüber nach ihm eintretenden Treugebern, sondern auch gegenüber nach ihm eintretenden Direktkommanditisten. Die Treuhandkommanditistin ist allerdings als Beteiligungsverwalterin oder als Einzahlungstreuhänderin nicht verpflichtet, einem Anleger für seine

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Prospekthaftung bei der Publikumspersonengesellschaft – und die Haftung des Altgesellschafters

Bei einer Publikumspersonengesellschaft ist eine Haftung wegen Prospekthaftung im weiteren Sinne insoweit ausgeschlossen, als sie sich gegen Altgesellschafter richten würde, die nach der Gründung der Gesellschaft rein kapitalistisch als Anleger beigetreten sind. Die Treuhandkommanditistin haftet aus Verschulden bei Vertragsschluss (Prospekthaftung im weiteren Sinne) gegenüber Kapitalanlegern, die nach ihr dem Fonds

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Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen als unverzinsliche Darlehen in der Publikums-KG

Die Bestimmung im Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft, dass Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen den Kommanditisten als unverzinsliche Darlehen gewährt werden, sofern die Ausschüttungen nicht durch Guthaben auf den Gesellschafterkonten gedeckt sind, genügt den Anforderungen an eine klare und unmissverständliche Regelung der Rückzahlungspflicht der Kommanditisten nicht, wenn unklar ist, ob und wie nach einem

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