Nach der Übergangsbestimmung in § 65 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist § 29 StVG in der bis zum Ablauf des 30. April 2014 geltenden Fassung nur hinsichtlich der Tilgung und Löschung von bis zum 30.
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Nach der Übergangsbestimmung in § 65 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist § 29 StVG in der bis zum Ablauf des 30. April 2014 geltenden Fassung nur hinsichtlich der Tilgung und Löschung von bis zum 30.
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Das Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG überlagert und begrenzt das für die Berechnung des Punktestandes maßgebliche Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems (§ 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG).
Die Löschung einer Eintragung im Fahreignungsregister, die ein
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Soweit nach § 4 Abs. 5 Satz 5 StVG die Behörde für das Ergreifen der Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem auf den Punktestand abzustellen hat, der sich zum Zeitpunkt der Begehung der letzten zur Ergreifung der Maßnahme führenden Straftat oder Ordnungswidrigkeit
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Zum 1. Mai 2014 wird das Verkehrszentralregister in Flensburg neu geordnet. Damit einher geht eine Neuordnung des Punktesystems. Nach den neuen Regelungen wird der Führerschein nicht mehr erst mit 18 Punkten, sondern bereits bei acht eingezogen. Bei der Punktevergabe werden
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