handfackel

Pyrotechnik fürs Fußballstadion

Bereits das Einkürzen des Griffstücks einer Handfackel stellt eine Tathandlung im Sinne des unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen dar.

Mit dieser Begründung hat aktuell das Oberlandesgericht Hamm die Sprungrevision eines angeklagten Fußballfans gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht Bochumg als

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