Es handelt sich bei dem Ständigen Schiedsgericht für die 3. Liga um ein echtes Schiedsgericht, so dass der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten wirksam ausgeschlossen ist. Die in § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB geregelte Verbandsstrafenhaftung verstößt nicht gegen allgemeine Grundsätze der öffentlichen Ordnung (ordre public). Diese Verbandsstrafenhaftung
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