Die Neuregelung der Geldwäsche – in Altfällen

Den Qualifikationstatbestand des § 261 Abs. 4 StGB n.F. erfüllt nur, wer bei der Geldwäsche in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, die ihn zum Verpflichteten nach § 2 des Geldwäschegesetzes macht. Ist die Anwendung einer neuen Gesetzesvorschrift geboten, weil sie gegenüber der zur Tatzeit geltenden die geringere Strafe

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Gefährliche Körperverletzung – und der nicht abgesprochen Einsatz eines Elektroschockers

Musste ein Mittäter mit der Verwendung eines Werkzeugs (hier: eines Elektroschockgeräts) durch den anderne Mittäter weder aufgrund des gemeinsamen Tatplans noch nach den Umständen des Geschehens rechnen, reicht die Ankündigung des Mittäters, das Gerät gegen den Geschädigten einzusetzen, für eine mittäterschaftliche Zurechnung nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft alleine nicht

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Schmuggel, Steuerhinterziehung, Strafzumessung

Bei einem Schmuggel entfällt eine Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO), weil es sich bei Schmuggel (§ 373 AO) um einen Qualifikationstatbestand handelt, der den Grundtatbestand des § 370 AO verdrängt. Dies gilt für vor dem 1.01.2008 begangenen Taten selbst dann, wenn die Voraussetzungen

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