Reicht ein Rechtsanwalt über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einen Schriftsatz, den ein anderer Rechtsanwalt verfasst, aber nicht qualifiziert elektronisch signiert hat, bei Gericht ein, ist dies nicht wirksam. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall begehrte der Antragsteller Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist. Das Amtsgericht Böblingen hat unter anderem
Artikel lesenSchlagwort: qualifizierte elektronische Signatur
Anmeldung zum Handelsregister – und die erforderliche Signatur
Die Anmeldung einer Eintragung in das Handelsregister ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 HGB mit einem einfachen elektronischen Zeugnis eines Notars gemäß § 39a BeurkG elektronisch einzureichen. Die Einreichung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Ausstellers der Anmeldung gemäß § 126a BGB
Artikel lesenDie elektronisch erhobene Kündigungsschutzklage – und die Container-Signatur
§ 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG findet keine Anwendung, wenn das Versäumen der Frist der Sphäre des Gerichts und nicht derjenigen des Antragstellers zuzurechnen ist und der Prozessgegner kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Eintritt der Rechtssicherheit haben konnte. Die Klageschrift bedarf als bestimmender Schriftsatz der Schriftform, § 253 ZPO.
Artikel lesenÜbermittlung eines elektronischen Dokuments zwischen beBPo und EGVP – ohne qualifizierte elektronische Signatur
Für die formwirksame Übermittlung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 55a Abs. 3 Alt. 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 3 VwGO bedarf es keiner qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person. Nach § 55a VwGO kann eine Berufungsbegründung als elektronisches Dokument eingereicht werden. Hierzu muss das elektronische Dokument
Artikel lesenDas Bundesarbeitsgericht – und das EGVP
Über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Bundesarbeitsgerichts kann eine Nichtzulassungsbeschwerde seit dem 1.01.2018 nur dann eingereicht werden, wenn die als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerdeschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen ist. Die gesetzliche Form ist nicht mehr gewahrt, wenn die qualifizierte elektronische Signatur nur an dem an
Artikel lesenEGVP – und die qualifizierte elektronische Signatur
Grundsätzlich ist ein Antrag auf PKH als Prozesshandlung gemäß § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 117 Abs. 1 Satz 1 ZPO schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu stellen. § 52a Abs. 1 FGO lässt -anstelle der Schriftform- die Übermittlung von elektronischen Dokumenten nach Maßgabe von Rechtsverordnungen des Bundes
Artikel lesenEinspruchseinlegung durch einfache eMail
Hat die Finanzbehörde einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet, kann auch nach der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Fassung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO ein Einspruch mit einfacher eMail eingelegt werden, ohne dass diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden muss. § 87a
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