Die im Rahmen der Ermittlung der Höhe der anzurechnenden ausländischen Quellensteuern maßgebende Regelung des § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG enthält mit der Bezugnahme auf die „diesen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen“ einen spezifischen Veranlassungsbezug, der den Abzug von Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen in sachlicher und zeitlicher Hinsicht begrenzt. Dies entschied
LesenSchlagwort: Quellensteuer
Ausländische Kapitalerträge, inländische Verluste – und die ausländische Quellensteuer
Es ist mit der Niederlassungs- und der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar, dass ausländische Quellensteuerbeträge gemäß § 32d Abs. 5 Sätze 1 und 2 EStG nicht gemäß § 32d Abs. 1 Satz 2 EStG auf die Einkommensteuer zum gesonderten Tarif i.S. des § 32d Abs. 1 EStG anrechenbar sind und verfallen, wenn die
LesenKapitaleinkünfte – und die ausländische Quellensteuer
Sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die dem gesonderten Steuertarif des § 32d Abs. 1 EStG unterliegen, nach Verrechnung gemäß § 20 Abs. 6 EStG negativ und entfällt die ausländische Steuer nur auf diese Einkünfte, ist die ausländische Steuer nicht anzurechnen. Die Anrechnung ausländischer Steuerbeträge hat gemäß § 2 Abs. 6
LesenDie in den USA gezahlte Quellensteuer auf Versicherungsleistungen – und die Erbschaftsteuer
Die vom Erwerber in den USA auf eine Versicherungsleistung gezahlte Quellensteuer („Federal Income Tax Withheld“) ist weder nach § 21 ErbStG noch nach den Vorschriften des DBA USA-Erb auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen. Von der Versicherungssumme ist die einbehaltene Quellensteuer als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen, wenn die Quellensteuer deshalb erhoben wird, weil
LesenAnrechnung ausländischer Quellensteuer auf die deutsche Gewerbesteuer
Für die Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die deutsche Gewerbesteuer aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens ist das Finanzamt und nicht die Gemeinde zuständig. Die Frage der Anrechenbarkeit der (hier: kanadischen) Quellensteuer fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes fällt, das den Steuermessbetrag nach § 11 GewStG i.V.m. § 22 Abs. 1, § 18
LesenFiktive brasilianische Quellensteuer
Die fiktiver brasilianische Quellensteuer kann nicht auf Stückzinsen angerechnet werden. Stückzinsen aus dem Verkauf einer brasilianischen Anleihe gehören nicht zu den Einkünften „aus Schuldverschreibungen“ oder „aus Forderungen“ im Sinne des Art. 11 Abs. 4 DBA-Brasilien a.F. und lösen daher keine Anrechnung fiktiver Quellensteuer nach Art. 24 Abs. 2 und 3
LesenZinsabschlag bei Tafelpapieren
Es ist nicht missbräuchlich (§ 42 AO), wenn eine inländische Bank ihre Kunden veranlasst, Zinsscheine von Inhaberschuldverschreibungen (sog. Tafelpapiere) über ein ausländisches Kreditinstitut einzulösen. Auszahlende Stelle im Sinne von § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG 1997/2002 ist dann das ausländische Kreditinstitut, das nach § 44 Abs. 1 Satz 4
LesenEuroparechtswidrige Quellensteuerentlastung?
Direkte Steuern: Europäische Kommission fordert Deutschland förmlich auf, seine Missbrauchsbekämpfungsvorschriften bei Quellensteuerentlastungen zu ändern Die Europäische Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Vorschriften zur Missbrauchsbekämpfung bei Quellensteuerentlastungen zu ändern. Beanstandet wird § 50d Absatz 3 Unterabsatz 1 Nummer 2 EStG. Hiernach werden einer ausländischen Gesellschaft keine Quellensteuerentlastungen gewährt, soweit Personen
LesenDoppelbesteuerungsabkommen mit Mexiko
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Mexiko soll aktualisiert werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung das Zustimmungsgesetz zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Steuerverkürzung nun in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Geändert wurden unter anderem die Senkung von Quellensteuern und die Besteuerung von Sozialversicherungsrenten.
LesenNeues DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten
Am 23. Dezember 2008 haben sich Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt. In dem neuen DBA wird u.a. der zwischenstaatliche Auskunftsverkehr an den neuen OECD-Standard angepasst. Außerdem wurde ein weit reichender Informationsaustausch vereinbart.
LesenErgänzungsprotokoll zum deutsch-amerikanischen DBA ratifiziert
Das am 1. Juni 2006 unterzeichnete Protokoll zur Änderung des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 29. August 1989 ist mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden am 28. Dezember 2007 in Kraft getreten. Im Mittelpunkt des Änderungsprotokolls stehen: Der Verzicht auf die Erhebung von Quellensteuern auf Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften an Muttergesellschaften. Damit wird die
LesenDoppelbesteuerungsabkommen mit Georgien
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem am 1. Juni des vergangenen Jahres abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen mit Georgien vorgelegt. Vorgesehen ist, dass die Bundesrepublik in gewissem Umfang auf Steuern verzichtet, während sie andererseits die bisherige Anrechnungen georgischer Steuern nicht mehr oder nicht mehr in der bisherigen Höhe gewähren muss, weil Georgien
LesenDoppelbesteuerung bei Dividenden
Einem EU-Mitgliedsland ist es nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs erlaubt, die Dividenden gebietsansässiger Gesellschaften und die Dividenden in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Gesellschaften einem gleichen einheitlichen Steuersatz zu unterwerfen. Auch muss keine Anrechenbarkeit der im Wege der Quellensteuer in diesem anderen Mitgliedstaat erhobenen Steuer vorgesehen werden.
LesenGeändertes Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA
Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 1. Juni 2006 zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA keine Einwendungen geäußert. Der Bundestag hatte dem Ratifizierungsgesetz bereits zuvor zugestimmt.
LesenErgänzungsprotokoll zum deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen
Am 1. Juni 2006 wurde in Berlin ein Protokoll zur Ergän?zung des aus dem Jahr 1989 stammenden deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet. Im Mittelpunkt dieses Revisionsprotokolls stehen:
LesenKapitalerträge 1994-1997
Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist auch in den Veranlagungszeiträumen seit 1994 nicht verfassungswidrig. Meint der Bundesfinanzhof.
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