Die Verwendung von Symbolen mit Bezug zum Nationalsozialismus ist nicht nur gesellschaftlich verfehlt, sondern in bestimmten Konstellationen auch strafbar. Dabei sieht das Gesetz nicht nur eine Strafbarkeit im Fall der Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen, wie beispielsweise dem Hakenkreuz, vor. Auch die Verharmlosung von NS-Verbrechen ist als Volksverhetzung unter Strafe gestellt.
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