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Du arbeitest mit Querdenkern zusammen!

Der Vorwurf einer „Zusammenarbeit mit Anhängern der Querdenker-Bewegung“ kann eine zulässige Meinungsäußerung darstellen. In dem hier vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall wendet sich die Klägerin unter anderem gegen die in der beklagten überregionalen Tageszeitung veröffentlichte Aussage, wonach sie „mit Anhängern der Querdenker-Bewegung“ zusammenarbeitet. Die Klägerin erbringt u.a. Beratungsdienstleistungen

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Polizei

Der Reichsbürger als Polizeihauptkommissar

Ein der „Reichsbürgerbewegung“ anhängende und sich in der „Querdenkerszene“ bewegende Polizeibeamter kann aus dem Dienst entfernt werden. So hat aktuell das Verwaltungsgericht Hannover der Disziplinarklage der Polizeidirektion Hannover gegen einen 58-jährigen Polizeibeamten im Range eines Kriminalhauptkommissars stattgegeben und den Polizeibeamten aus dem Dienst entfernt: Dem Polizeibeamten ist nach Auffassung der

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main- Eingangsbereich

Die Deutung einer Aussage ist eine Meinungsäußerung

Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung erfolgt unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes einer Äußerung. Die Deutung der Aussage einer die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen hinterfragenden Person stellt hier eine Meinungsäußerung dar. Als Bestandteil des geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage ist diese Meinungsäußerung nicht rechtwidrig. Mit dieser Begründung hat

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