Eine Krankenkasse ist nicht berechtigt, Individualrabattverträge mit einem Dentallabor für u.a. in China hergestellten Zahnersatz abzuschließen. So hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in dem hier vorliegenden Fall entschieden und eine Verletzung der Kläger als Dentallabor und deren Betreiber in ihrer Wettbewerbsfreiheit festgestellt. Gleichzeitig ist die Entscheidung des Sozialgerichts Hannover bestätigt worden.
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