Bahn

Racial Profiling bei der Bundespolizei

Die polizeiliche Kontrolle eines Bahnreisenden verstößt gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, wenn sie aufgrund seiner Hauptfarbe erfolgt. Wieder einmal ein Urteil wegen Racial Profiling bei der Bundespolizei. Diesmal gab jetzt das Verwaltungsgericht Dresden der Klage eines aus Guinea stammenden Mannes statt und erklärten seine im März 2018 durch Bundespolizisten im

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Hautfarbenbasierte Polizeikontrollen

Eine an die Hautfarbe anknüpfende Identitätsfeststellung (hier: durch die Bundespolizei am Hauptbahnhof Bochum) ist rechtswidrig. Dies stellte jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen auf die Klage eines Mannes aus Witten fest, der im Hauptbahnhof Bochum von Beamten der Bundespolizei aufgefordert wurde, seinen Ausweis vorzuzeigen. Zwischen den Beteiligten war streitig,

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Polizei

Kein racial profiling – wenn es die Bundespolizei macht

Racial profiling bezeichnet ein auf allgemeinen Kriterien wie „Rasse“, ethnischer Zugehörigkeit, Religion und nationaler Herkunft einer Person basierendes Handeln von Verwaltungs- oder Vollzugsbeamten, das im allgemeinen Ausdruck eines institutionellen Rassismus ist. Wie schwer sich deutsche Verwaltungsgericht mit einem polizeilichen „racing profiling“ tun, zeigt aktuell ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln: Dort

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