Die Stadt Mönchengladbach muss den geschützten Radfahrstreifen („Protected Bike Lane“) auf der Hohenzollernstraße vorläufig entfernen.
Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf aktuell in einem Eilverfahren entschieden.
Die Hohenzollernstraße ist eine breite Alleestraße im Zentrum von Mönchengladbach. Der Kfz-Verkehr verlief dort bislang
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