Raub oder räuberische Erpressung?

Die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem äußeren Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzten, nämlich danach, ob der Täter eine fremde bewegliche Sache wegnimmt oder das Opfer sie ihm übergibt.

Im vorliegend

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Weggestoßen vom Geldautomaten

Stößt jemand einen Bankkunde, der seine Bankkarte in den Geldausgabeautomaten eingeschoben und seine Geheimnummer eingegeben hatte; vom Automaten weg, wählt einen Auszahlungsbetrag (hier: von 500 €) und entnimmt das vom Geldautomaten ausgegebene Bargeld, um sich zu Unrecht zu bereichern, so

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Das gewaltsam erzwungene Pfand

Der Täter, der die Herausgabe eines Gegenstands als Pfand für eine tatsächlich nicht bestehende Forderung erzwingt, verschafft sich dadurch unmittelbar einen dem Besitzentzug stoffgleichen vermögenswerten Vorteil.

Anders kann es jedoch in Fallkonstellationen der zwangsweisen Inpfandnahme einer Sache bei tatsächlich bestehender

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Der erpresste Dealer

Wer einen Rauschgifthändler oder kurier mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Herausgabe von Drogen nötigt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, macht sich der räuberischen Erpressung schuldig.

Die Rechtsordnung kennt im Bereich der

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