Das Gericht kann im Rahmen einer Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung eine Fortsetzung des (zeitlich begrenzte) Mietverhältnisses anordnen, wenn sich der Mieter darauf beruft, dass in Berlin Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen fehlt.
Mit dieser Begründung hat jetzt das Landgericht Berlin II einer
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