Identitäre Bewegung

Identitäre sind „gesichert rechtsextrem“

Einstufungen der sog. Identitären Bewegung als „Verdachtsfall“ sowie als „gesichert rechtsextrem“ in den Verfassungsschutzberichten 2016 bis 2019 sind nach einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht zu beanstanden.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das

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Pegida

Rassistische Motive in der Strafzumessung

Fremdenfeindliche  Beweggründe und Ziele sind im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Revisionsverfahren hatte erstinstanzlich die Staatsschutzkammer des Landgerichts Koblenz den Angeklagten wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung sowie Verstoßes gegen das Uniformverbot nach dem Versammlungsgesetz verurteilt und

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