Schon nach ihrem Wortlaut enthalten die Bestimmungen des Tarifvertrags über den Rationalisierungsschutz der Arbeitnehmer bei der Postbank – TV Ratio – vom 17.12 1997 kein generelles Verbot von Änderungskündigungen, die sich nicht im Rahmen der Zumutbarkeitsregeln des § 5 halten. Ebenso wenig räumen sie einem von einer Rationalisierungsmaßnahme betroffenen Arbeitnehmer
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