Ordentliche Änderungskündigung bei der Postbank

Der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz der Arbeitnehmer bei der Postbank – TV Ratio – verbietet nicht generell Änderungskündigungen, die sich nicht im Rahmen der Zumutbarkeitskriterien von § 5 TV-Ratio halten. Nach § 4 TV-Ratio haben die erfassten Arbeitnehmer nur dann einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung innerhalb der Zumutbarkeitsgrenzen des § 5

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