Abgeordnete (hier: im Stadtrat) sind im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht beschwerdeberechtigt, wenn sie ausschließlich geltend machen, in mit ihrem Status verbundenen Rechten verletzt zu sein.
Die Verfassungsbeschwerde ist der spezifische Rechtsbehelf des Bürgers gegen den Staat. Sie ist „jedermann“ eröffnet, wenn die
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