Das Oberlandesgericht Köln hat einen Schadensersatzanspruch wegen eines im Jahr 1937 versteigertes Bild eines jüdischen Kunsthändlers verneint.
Die Klägerin, eine New Yorker Gesellschaft, verlangte Schadensersatz für ein Gemälde von Ludovico Carracci. Das Werk hatte früher einem jüdischen Kunsthändler gehört. Dieser
Artikel lesen


