Erbbauzinsreallast – und ihre nachträgliche Wertsicherung

Soll eine Vormerkung, die für einen Anspruch auf Anpassung des Erbbauzinses durch Eintragung neuer Reallasten bestellt worden ist, künftig den Anspruch sichern, eine wertgesicherte Erbbauzinsreallast zu bestellen, bedarf es der Eintragung der Änderung des Anspruchs in das Grundbuch, die entsprechend der für die Änderung des einzutragenden Rechts selbst geltenden Vorschrift

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Dingliches Vorkaufsrecht – und die Form der dinglichen Einigung

Die zur Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts gemäß § 873 BGB erforderliche Einigung muss, anders als das Verpflichtungsgeschäft, nicht notariell beurkundet werden. Der Bundesgerichtshof hat damit seine bisherige entgegenstehende Rechtsprechung aufgegeben. Das dingliche Vorkaufsrecht im Sinne von § 1094 BGB ist ein eigenständiges Sachenrecht. Es entsteht gemäß § 873 BGB durch

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Schreibblock

Bordellverbot als beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch

Die Eintragungsbewilligung „In dem auf dem Grundstück errichteten Gebäude dürfen keine Dirnenpensionen eingerichtet und betrieben werden. Die Wohnräume dürfen nicht an Bardamen oder Personen überlassen werden, welche der Unzucht nachgehen bzw. häufig wechselnden Geschlechtsverkehr ausüben.“ verstößt gegen den sachenrechtlichen und grundbuchverfahrensrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat es dabei dahinstehen lassen,

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