Die Besetzung einer Rektorenstelle

Sind in einem vorherigen Widerspruchsverfahren geäußerte Bedenken gegen die Auswahlentscheidung bei der Besetzung eines (Beförderungs-)Dienstpostens bereits ausgeräumt worden, so ist die erneute Auswahlentscheidung aller Voraussicht nach ermessensfehlerfrei.

So das Verwaltungsgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrags gegen die

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Schulkosten per Kreisumlage

Eine Verbandsgemeinde kann gegen die Rechtmäßigkeit einer Kreisumlage nicht mit Erfolg einwenden, sie müsse die Kosten von Realschulen, die Teil eines Schulzentrums anderer Verbandsgemeinden seien, über die Kreisumlage mitfinanzieren und zugleich die Ausgaben der von ihr getragenen organisatorisch selbständigen Realschule

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