Das Halten von Cocktailkursen führt nicht zu einer höheren Besoldung eines Realschullehrers.
So hat das Verwaltungsgericht Aachen mit Urteil vom 20. Januar 2025, das den Beteiligten nunmehr zugestellt wurde, festgestellt und die Klage eines in der Städteregion Aachen tätigen Realschullehrers
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