Die gesundheitliche Eignung eines Probebeamten zur Übernahme in das Lebenszeitverhältnis kann grundsätzlich nur dann beurteilt werden, wenn der Dienstherr die körperlichen Anforderungen der jeweiligen Laufbahn bestimmt hat. Bei Festlegung dieser Vorgaben steht dem Dienstherrn ein weiter Einschätzungsspielraum zu, bei dessen Wahrnehmung er sich am typischen Aufgabenbereich der Ämter der Laufbahn
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