Der sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem Urteil „Reemtsma Cigarettenfabriken“ des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15.03.2007 ergebende Direktanspruch setzt voraus, dass eine Steuer in einer Rechnung für eine -bereits erbrachte oder noch zu erbringende- Leistung zu Unrecht gesondert ausgewiesen
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