In der Weigerung deutscher Behörden, einer gelähmten Frau die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Medikamentendosis zu erteilen, liegt dann in Bezug auf den Ehemann ein Verstoß gegen seine Verfahrensrechte nach Artikel 8 EMRK vor, wenn das Gericht die Beschwerde des Mannes in der Sache nicht geprüft hat. So hat der Europäische
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