Der Suizidwunsch der Ehefrau

In der Weigerung deutscher Behörden, einer gelähmten Frau die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Medikamentendosis zu erteilen, liegt dann in Bezug auf den Ehemann ein Verstoß gegen seine Verfahrensrechte nach Artikel 8 EMRK vor, wenn das Gericht die Beschwerde des

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