Oberlandesgericht München

Kein Klageerzwingungsverfahren bei unbekannten Tätern

Voraussetzung des Anspruchs auf effektive Strafverfolgung ist -insbesondere auch in einem Klageerzwingungsverfahren- die Darlegung einer erheblichen Straftat. Dies gilt auch für ein Ermittlungsverfahren gegen namentlich unbekannte Täter.

Mit dieser Begründung nahm das Bundesverfassungsgericht aktuell die Verfassungsbeschwerde eines Leverkusener Fußballfans nicht

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