Bundesfinanzhof (BFH)

Übergehen von Klägervortrag

Nimmt das Finanzgericht entscheidungserhebliches schriftliches Vorbringen der Kläger zwar zur Kenntnis (zum Beispiel im Tatbestand des Urteils), berücksichtigt es das Vorbringen anschließend bei der Sachverhaltswürdigung aber nur teilweise, liegt darin ein Verfahrensmangel (Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör), wenn die

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Justizzentrum Köln

Psychische Beeinträchtigungen nach einem Verkehrsunfall – und die Grenzen der Substantiierungspflicht

Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn offenkundig unrichtig überhöhte Anforderungen an die Substantiierungspflicht zum Krankheitswert psychischer Beeinträchtigungen gestellt werden.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall macht das klagende Unfallopfer gegen den beklagten Haftpflichtversicherer des Unfallgegners im

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(Landes-)Arbeitsgericht Hamburg

Der übergangene Sachvortrag

Eine Verfahrensrüge kann darauf gestützt werden, der verfassungsrechtliche Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG sei verletzt.

Besteht die Rüge darin, Sachvortrag sei übergangen worden, ist in der Revisionsbegründung anzugeben, welchen konkreten Sachvortrag das Berufungsgericht übergangen

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Bundesarbeitsgericht

Der übergangene Beweisantritt

Nach Art. 103 Abs. 1 GG sind die Gerichte verpflichtet, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen und erhebliche Beweisantritte zu berücksichtigen.

Für eine ordnungsgemäße Verfahrensrüge wegen eines übergangenen Beweisantritts genügt es

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Bundesfinanzhof

Der zweite Terminverlegungsantrag

Auch bei wiederholten Anträgen auf Terminverlegung aus gesundheitlichen Gründen kann die Ankündigung des Gerichts, bei weiteren Anträgen im Rahmen der Glaubhaftmachung nur noch eine amtsärztliche Begutachtung zu akzeptieren, unverhältnismäßig sein, wenn der weitere Terminverlegungsantrag auf eine neue unvorhersehbare Erkrankung (hier:

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