Amts- und Landgericht Köln

Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren – durch den vom Beschwerdegericht beauftragten Richter

Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beschwerdekammer im Betreuungsverfahren eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen kann, hat jetzt der Bundesgerichtshof erneut Stellung genommen: Die Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren muss zwar nicht zwangsläufig durch alle Mitglieder der Beschwerdekammer erfolgen. Dies folgt bereits aus § 68 Abs. 3

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BVerfGE

Das vom Gericht nicht zur Kenntnis genommene Vorbringen

Liegen im Einzelfall besondere Umstände vor, die deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist, kommt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG in Betracht. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei

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OVG Münster

Die Berufungsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts – durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung

Im Berufungsverfahren ist eine mündliche Verhandlung grundsätzlich geboten, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts neue, im erstinstanzlichen Verfahren noch nicht angesprochene Rechtsfragen oder Tatsachen entscheidungserheblich werden. Hat das Oberverwaltungsgericht hiernach verfahrensfehlerhaft ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss nach § 130a Satz 1 VwGO entschieden, hat es dadurch zugleich den Anspruch der

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Krücken

Der erkrankte, nicht vertretene Kläger

Für einen am Vortag des Termintages vor Dienstschluss wegen einer Erkrankung gestellten Antrag auf Terminverlegung sind im Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich keine erhöhten Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Erkrankung zu stellen. Der Antragsteller trägt aber das Risiko, dass die maßgeblichen Umstände der Erkrankung dem Finanzgericht bis zur mündlichen Verhandlung nicht

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Aktenstapel

Klagerücknahmefiktion im Verwaltungsprozess – und die noch nicht gewährte Akteneinsicht

Eine verwaltungsgerichtliche Feststellung der Klagerücknahmefiktion wegen ausgebliebener Klagebegründung ist wegen Verstosses gegen Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG verfassungswidrig, solange ein Akteneinsichtsgesuch unerfüllt ist. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet den Rechtsweg im Rahmen der jeweiligen einfachgesetzlichen Prozessordnungen. Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer

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Bundesgerichtshof

Das Sachverständigengutachten im Unterbringungsverfahren – und seine Bekanntgabe

Mit den Anforderungen an die Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens im Unterbringungsverfahren hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Das in dem zugrunde liegenden Verfahren eingeholte Gutachten ist dem Betroffenen auf Empfehlung des Sachverständigen nicht ausgehändigt worden. Der Bundesgerichtshof sah hierin eine Verfahrensfehlerhaftigkeit der vorinstanzlichen Beschlüsse des Amtsgerichts Moers und des Landgerichts

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OLG Naumburg

Überspannte Substantiierungsanforderungen – und der Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör in Dieselfällen

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit einer Verletzung des Anspruchs der Partei auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG durch überspannte Substantiierungsanforderungen hinsichtlich des zur Darlegung einer Arglist des Verkäufers eines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs gehaltenen Vortrags zur Prüfstandsbezogenheit der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zu befassen. Eine Partei ist nicht

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BVerfGE

Vollzug von Abschiebungshaft – trotz unterlassener Anhörung

Eine Verfassungsbeschwerde bezüglich des Vollzugs von Abschiebungshaft ist trotz unterlassener Anhörung des Betroffenen unzulässig, wenn dieser keine Anhörungsrüge eingelegt hat. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität soll der gerügte Grundrechtsverstoß nach Möglichkeit schon im fachgerichtlichen Verfahren beseitigt werden. Danach haben Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn

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Finanzgericht München

Überraschungsentscheidung

Eine Überraschungsentscheidung kann vorliegen, wenn das Gericht die Klageabweisung auf einen Gesichtspunkt stützt, den weder die Beteiligten noch das Gericht zuvor in das Verfahren eingeführt haben und wenn dies zudem auf rechtlich fehlerhafter und tatsächlich zweifelhafter Grundlage geschieht. Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Finanzgericht sein Urteil auf einen bis

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Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Die nicht erörterten Ergebnisse der Beweisaufnahme

Erörtert das Finanzgericht im Anschluss an die Beweisaufnahme und vor Erlass seines Urteils nicht erneut den Sach- und Streitstand und, soweit bereits möglich, das Ergebnis der Beweisaufnahme mit den Beteiligten, verletzt es deren Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hat eine Getränkehändlerin geklagt, die

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Amtsgericht und Landgericht Berlin Llittenstraße,

Die Berliner Pressekammer – und die prozessuale Waffengleicheit bei einstweiligen Verfügungen

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine im Beschlusswege ergangene einstweilige Verfügung der Pressekammer des Landgerichts Berlin aufgehoben, weil die Berliner Pressekammer zum wiederholten Male die Anforderungen an die Verfahrenshandhabung in äußerungsrechtlichen Eilverfahren verkennt. Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung gemäß § 93c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 93a

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Amtsgericht und Landgericht Berlin Llittenstraße,

Einstweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung – und die prozessuale Waffengleichheit

Das Gericht muss den Prozessparteien im Rahmen der Verfahrensordnung gleichermaßen die Möglichkeit einräumen, alles für die gerichtliche Entscheidung Erhebliche vorzutragen und alle zur Abwehr des gegnerischen Angriffs erforderlichen prozessualen Verteidigungsmittel selbständig geltend zu machen. Die prozessuale Waffengleichheit steht dabei im Zusammenhang mit dem Gehörsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 1 GG,

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Oberlandesgericht Stuttgart

Kindesunterhaltsverfahren – und die Kostenentscheidung zu Lasten der nicht förmlich beteiligten Kindesmutter

Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör enthält Anforderungen an das gerichtliche Verfahren, die aus dem Rechtsstaatsgedanken resultieren. Die Einzelnen sollen nicht lediglich Objekte einer gerichtlichen Entscheidung sein, sondern vor einer ihre Rechte betreffenden Entscheidung zu Wort kommen, um als Subjekte Einfluss auf das Verfahren

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Oberlandesgericht München

Der NSU-Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht – oder: der BGH darf auch schriftlich entscheiden

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Beate Zschäpe nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen das Strafurteil des Oberlandesgerichts München und die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs richtete. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts wurde in der Verfassungsbeschwerde weder dargetan noch ist es aus sich heraus ersichtlich, dass Frau Zschäpe in ihren Rechten auf die

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Bundesfinanzhof (BFH)

Rechtliches Gehör – und die Beachtungspflicht des Gerichts

Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs in Gestalt der sogenannten Beachtungspflicht ist verletzt, wenn das Gericht Sachverhalt und Sachvortrag, auf den es ankommen kann, nicht nur nicht ausdrücklich bescheidet, sondern überhaupt nicht berücksichtigt. Zu einer ausdrücklichen Auseinandersetzung mit einem Vorbringen, das in tatsächlicher Hinsicht unsubstantiiert und in rechtlicher Hinsicht abwegig

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Die nicht hinreichende Berufungsbegründung – und das rechtliche Gehör des Berufungsbeklagten

Eine Berufungsbegründung muss geeignet sein, die erstinstanzliche Entscheidung im Umfang der Anfechtung in Frage zu stellen. Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand hat sie sich daher grundsätzlich auf alle Teile des Urteils zu erstrecken, hinsichtlich derer eine Abänderung beantragt ist; andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil

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Bundesarbeitsgericht

Die versehentlich beschiedene hilfsweise Anschlussberufung

Der Gehörsgrundsatz verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt jedoch keine Pflicht, sich mit jedem Vorbringen der Parteien in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen. Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das Parteivorbringen

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Landgericht Koblenz

Anhörung im Betreuungsverfahren – vor Einholung des Sachverständigengutachten

Das Beschwerdegericht ist in einer Betreuungssache verpflichtet, die Anhörung des Betroffenen zu wiederholen, wenn die Anhörung in erster Instanz verfahrensfehlerhaft nur vor Erstattung des der Betreuungsanordnung zugrunde liegenden Sachverständigengutachtens durchgeführt worden ist. Die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen gemäß § 278 Abs. 1 FamFG besteht nach § 68 Abs.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Wiederholende Schriftsätze – und das rechtliche Gehör

Die unterlassene Übermittlung eines wiederholenden Schriftsatzes stellt regelmäßig keine Verletzung rechtlichen Gehörs dar. Nach § 96 Abs. 2 FGO darf das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten. Es besteht ein umfassender Anspruch, über den gesamten Prozessstoff kommentarlos und ohne Einschränkungen unterrichtet

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Amtsgericht

Das vom Amtsgericht nicht weitergeleitete Sachverständigengutachten – und die Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren

Zur Pflicht des Beschwerdegerichts, in einem Betreuungsverfahren die Anhörung des Betroffenen zu wiederholen, wenn diesem das Sachverständigengutachten vom Betreuungsgericht nicht ausreichend bekanntgegeben worden ist, hat der Bundesgerichtshof nunmehr erneut Stellung genommen: Nach §§ 295 Abs. 1 Satz 1, 278 Abs. 1 FamFG hat das Gericht auch in einem Verfahren auf

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Landgericht Hamburg (Nebeneingang)

Die (presserechtliche) Unterlassungsverfügung – und der nicht angehörte Antragsgegner

Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine einstweilige Unterlassungsverfügung Erfolg, die das Landgericht Hamburg ohne Anhörung des Antragsgegners erlassen hatte. Das Bundesverfassungsgericht hat die Wirksamkeit der einstweiligen Verfügung bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache oder bis zu einer erneuten Entscheidung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Der Anspruch auf rechtliches Gehör i.S. von Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO verpflichtet das Gericht u.a., die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen. Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet,

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LG Bremen

Betreuungsverfahren – und die Bekanntgabe des Gutachtens nur an den Verfahrenspfleger

Sieht das Betreuungsgericht entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG von der Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen ab, kann durch die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn zusätzlich die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das

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Amtsgericht und Landgericht Berlin Llittenstraße,

Erlass einer einstweiligen Anordnung – ohne vorherige Anhörung

Vor dem Bundesverfassungsgericht war erneut eine Verfassungsbeschwerde wegen eines Verstosses gegen die prozessuale Waffengleichheit bei Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne vorherige Anhörung erfolgreich. So hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden, dass das Landgericht Berlin die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichem Recht auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit

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Justizzentrum Köln

Rechtliches Gehör im Verfahren nach § 495a ZPO – und die Begründung der Verfassungsbeschwerde

Wendet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden, argumentativen Auseinandersetzung mit der konkreten Entscheidung und deren konkreter Begründung dahingehend, dass und weshalb bei dem substantiiert und schlüssig darzustellenden Sachverhalt unter Anknüpfung an die beziehungsweise Auseinandersetzung mit der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung

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Amtsgericht

Das dem Betroffenen im Unterbringungsverfahren verspätet bekanntgegebene Gutachten

Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht rechtzeitig vor seiner Anhörung bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nicht durch erneute Anhörung im Abhilfeverfahren geheilt werden, sondern nur dadurch,

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Bundesfinanzhof (BFH)

Anhörungsrüge – und die Anforderungen an die Darlegung der Gehörsverletzung

Für die Darlegung einer Gehörsverletzung im Rahmen einer Anhörungsrüge gelten vergleichbare Grundsätze wie für Gehörsrügen im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde oder Revision. Soweit das Vorbringen in einer Anhörungsrüge das für die Beurteilung einer etwaigen Gehörsverletzung maßgebliche Prozessgeschehen in wesentlicher Hinsicht unvollständig oder anderweitig fehlerhaft wiedergibt, ist die Rüge unschlüssig und damit

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