Bundesverfassungsgericht

Die Gemeinde und ihre Justizgrundrechte

Hinsichtlich der Rüge einer Verletzung von Art.19 Abs. 4 GG ist eine Gemeinde bereits nicht beschwerdeberechtigt. Gebietskörperschaften und deren Organe können sich grundsätzlich nicht auf die Rechtsschutzgarantie des Art.19 Abs. 4 GG berufen.  Hinsichtlich der geltend gemachten Verletzung der grundrechtsähnlichen Rechte der Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art.

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Bundesfinanzhof

Rechtliches Gehör – und die Revisionszulassung

Die Revisionszulassung (§ 115 FGO) bzw. Zurückverweisung (§ 116 Abs. 6 FGO) wegen eines Verfahrensmangels setzt nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO voraus, dass die Entscheidung auf diesem Mangel beruhen kann. Das gilt auch im Falle der Verletzung rechtlichen Gehörs, wenn diese nur einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte

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Bundesgerichtshof

Das Schweigen des Bundesgerichtshofs im Verwerfungsbeschluss

Der Umstand, dass der Bundesgerichtshof weder zu den Einzelbegründungen des Generalbundesanwalts noch zu der vom Antrag des Generalbundesanwalts abweichenden Rechtsauffassung der Verteidigung in ihrer Gegenerklärung Stellung genommen hat, rechtfertigt nicht die Annahme, der Bundesgerichtshof hätte das Vorbringen der Revision nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen. Das Schweigen des

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LG Bremen

Rechtliches Gehör – und die Urteilsgründe

Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings erst verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die

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Lesebrille

Unterbringung – ohne Anhörung des Betroffenen

Das Unterbleiben einer verfahrensordnungsgemäßen persönlichen Anhörung des Betroffenen stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass der genehmigten Unterbringungsmaßnahme insgesamt der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung anhaftet. Dies betrifft auch die Fälle, in denen das Beschwerdegericht nicht von einer erneuten Anhörung des Betroffenen hat absehen dürfen. Nach § 319 Abs.

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Kalender

Beschleunigtes Verfahren in Asylsachen – und die Entscheidung vor Antragsbegründung

Die Versagung von Eilrechtsschutz im beschleunigten Verfahren gemäß § 36 Abs. 3 AsylG ohne dass die angekündigte Antragsbegründungsschrift abgewartet wird, ist verfassungswidrig. Das verwaltungsgerichtliche Verfahren In dem hier entschiedenen Fall eines Kurden, der 2015 in das Bundesgebiet eingereist war, lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) den Asylantrag im

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Landgericht Bremen

Die durch Zeitablauf erledigte Zwangsbehandlung – und das verheimlichte Gutachten

Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor. Das Unterbleiben einer verfahrensordnungsgemäßen persönlichen Anhörung des Betroffenen stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass der genehmigten Unterbringungsmaßnahme insgesamt

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Einstweilige Verfügung in äußerungsrechtlichen Verfahren – und die prozessuale Waffengleichheit

Die Anforderungen, die sich aus der prozessualen Waffengleichheit in äußerungsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren ergeben, sind durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eingehend verfassungsgerichtlich klargestellt. Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die einstweilige Verfügung Die Verfassungsbeschwerde der Antragsgegnerin im einstweiligen Verfügungsverfahren ist zulässig, soweit diese ine Rechtsverletzung unmittelbar durch die Handhabung des Prozessrechts im Verfahren über

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Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

Indiztatsachen – und der übergangene Zeugenbeweis

Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (hier: zu Unrecht unterbliebene Zeugenvernehmung, weil die Zeugen den „eigentlichen Vorgang“ nicht wahrgenommen hätten). Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Das vom Gericht nicht beachtete rechtliche Vorbringen eines Beteiligten

Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs in Gestalt der sogenannten Beachtungspflicht ist verletzt, wenn das Finanzgericht Äußerungen eines Verfahrensbeteiligten zu entscheidungserheblichen -auch rechtlichen- Fragen nicht zur Kenntnis nimmt bzw. bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung zieht. Dies ist u.a. der Fall, wenn die Klägerin in einem neuen Klageverfahren gegen

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Bücherschrank

Der rechtliche Hinweis des Gerichts – und das abweichende Urteil

Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlich en Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben. Zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen ist es

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Landgericht Bremen

Das Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren – und die Anhörung des Betroffenen

Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist grundsätzlich durchzuführen, nachdem ihm das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten rechtzeitig bekanntgegeben worden ist. Hat ein Sachverständiger sein Gutachten ausnahmsweise im Anhörungstermin mündlich erstattet, ist sicherzustellen, dass der Betroffene ausreichend Zeit

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DJ

Schätzung durch das Finanzgericht – und das rechtliche Gehör

Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wird verletzt, wenn das Finanzgericht in Ausübung eigener Schätzungsbefugnis für die Beurteilung der Höhe des Rohgewinnaufschlagsatzes auf eine nicht allgemein zugängliche -nur für den Dienstgebrauch bestimmte- Quelle aus dem juris-Rechtsportal („Fachinfosystem Bp NRW“) zurückgreift, ohne zuvor die hieraus entnommenen Erkenntnisse dem Kläger inhaltlich in

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Landgericht/Amtsgericht Düsseldorf

Entscheidung im schriftlichen Verfahren – trotz Antrags auf mündliche Verhandlung

Entscheidet das Amtsgericht im Verfahren nach billigem Ermessen gemäß § 495a ZPO trotz eines entsprechenden Antrags ohne vorangegangene mündliche Verhandlung, liegt hierin eine Verletzung des grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes. Unterbleibt eine einfachrechtlich zwingend gebotene mündliche Verhandlung, kann in aller Regel nicht ausgeschlossen werden, dass bei

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Zivilrecht

Überspannte Substantiierungsanforderungen

Da die Handhabung der Substantiierungsanforderungen dieselben einschneidenden Folgen hat wie die Anwendung von Präklusionsvorschriften, verstößt sie gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie offenkundig unrichtig ist (hier: Überspannung der an ein beachtliches Bestreiten zu stellenden Anforderungen). Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen

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LG Bremen

Zivilgerichtliche Kostenentscheidung – unter Nichtberücksichtigung wesentlichen Parteivortrags

Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen eine zvilgerichtliche Kostenentscheidung erfolgreich, die unter Nichtberücksichtigung wesentlichen Parteivortrags ergangen war. Das zivilgerichtliche Ausgangsverfahren Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Kostentragung für ein zivilgerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines Presseberichts. Der Beschwerdeführer ist ein Verein mit Sitz in Hannover, der eine Moschee betreibt.  Im Juli

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LG Bremen

Unlauterer Wettbewerb, einstweilige Verfügung – und das rechtliche Gehör des Antragsgegners

Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Möglichkeit zum Erlaß einer einstweiligen Verfügung ohne vorherige Anhöhrung des Antragsgegners weiter ein, auch wenn es aktuell eine Verfassungsbeschwerde und einen gleichzeitig gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine gerichtliche Unterlassungsverfügung in einem lauterkeitsrechtlichen Verfahren nicht zur Entscheidung angenommen hat. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt damit

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Bundesarbeitsgericht Erfurt

Das Bundesarbeitsgericht – und das rechtliche Gehör

Nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Alt. 2 ArbGG kann eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt werden, das Landesarbeitsgericht habe den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt und darauf beruhe die Entscheidung. Das Grundgesetz sichert rechtliches Gehör im gerichtlichen Verfahren durch das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG. Dieses

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der krankheitsbedingte Terminverlegungsantrag

Wenn ein Arzt ausdrücklich die Reiseunfähigkeit des Patienten bescheinigt, steht dies -bei einer am Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs orientieren Betrachtung- der Erklärung gleich, der Patient sei nicht in der Lage, einen Gerichtstermin wahrzunehmen. Damit ist in aller Regel ein erheblicher Grund für eine Terminverlegung glaubhaft gemacht.  Bei einem zwei

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Nachrichten

Pressemitteilung statt richterlicher Hinweispflicht

Ein gewissenhafter Prozessbevollmächtigter prüft, ob bereits Entscheidungen des maßgeblichen Spruchkörpers zur streitgegenständlichen Rechtsfrage vorliegen; und vom Gericht dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht wurde. Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern

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Justizzentrum Bremen

Der nicht zur Kenntnis genommene Parteivortrag

Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist verletzt, wenn im Einzelfall deutlich wird, dass Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist. Dabei ist aber grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Parteivorbringen zur Kenntnis genommen

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Gerichtsgebäude

Betreuungsverfahren – und das nach Anhörung eingeholte ergänzende Gutachten

Stützt das Beschwerdegericht seine Entscheidung in einer Betreuungssache auf ein nach erfolgter Anhörung des Betroffenen eingeholtes ergänzendes Sachverständigengutachten, ist der Betroffene grundsätzlich erneut persönlich anzuhören. Andernfalls hat das Beschwerdegericht unter Verstoß gegen §§ 278 Abs. 1 Satz 1, 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG ohne persönliche Anhörung des Betroffenen über

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Schreibmaschine

Äußerungsrechtliche Eilverfahren – und die prozessuale Waffengleichheit

Das Bundesverfassungsgericht hat per einstweiliger Anordnung eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin außer Kraft gesetzt, die den Beschwerdeführer ohne vorherige Anhörung zur Unterlassung einer Äußerung verpflichtet hatte. Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt mit der Entscheidung seine Rechtsprechung zu den grundrechtlichen Anforderungen, die sich aus dem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Artikel

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Schreibmaschine

Richterlicher Hinweis – und die Besorgnis der Befangenheit

Ein richterlicher Hinweis, der die vorläufige Rechtsauffassung des Berichterstatters in sachlicher Form wiedergibt, rechtfertigt keinen Zweifel an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des abgelehnten Richters. Derartige Hinweise dienen der rechtlichen Klärung und liegen im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung. Solche im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärungstätigkeit getroffenen Maßnahmen sind üblich und

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Stethoskop

Heimliche Begutachtung im Betreuungsverfahren

Sofern der Gutachter nicht zugleich behandelnder Arzt des Betroffenen ist und wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Betroffenen seine Begutachtung verborgen geblieben ist, kann im Regelfall, in dem dem Betroffenen vorab der Beweisbeschluss bekanntgegeben worden ist, unterstellt werden, dass der Sachverständige den Betroffenen über die beabsichtigte Begutachtung unterrichtet

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Das rechtliche Gehör in den Entscheidungsgründen

Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbzw. Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen. Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung

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Landgericht Bremen

Das allenfalls den äußeren Wortlaut wahrnehmende Gericht

Mit der Verletzung rechtlichen Gehörs durch eine allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn des Vortrags einer Partei erfassenden Wahrnehmung durch das Gericht hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. So hatte in dem hier entschiedenen Fall, einem Arzthaftungsprozess, die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg. Sie führte gemäß § 544 Abs. 9

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OLG Hamm

Der übergangene Beweisantrag – Nichtzulassungsbeschwerde und der Grundsatz der Subsidiarität

Mit dem Grundsatz der Subsidiarität im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren hat sich aktuell der Bundesgerichtshof befasst: Nach diesem Grundsatz muss ein Beteiligter die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung (hier: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG wegen eines übergangenen

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Anhörungsrüge – und die neue Sachentscheidung

Die gesetzliche Regelung des § 44 FamFG sieht nicht vor, dass ein Beschluss zu Anhörungsrügen zugleich eine abändernde Sachentscheidung enthält. Für die Entscheidung über die Anhörungsrüge darf neuer Sachvortrag nicht berücksichtigt werden. Kommt das Gericht bei Prüfung einer Anhörungsrüge zu dem Ergebnis, dass diese zulässig und begründet ist, hat es

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Nichtzulassungsbeschwerde – wegen entscheidungserheblicher Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG kann die Nichtzulassungsbeschwerde auf eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gestützt werden. Die Beschwerdebegründung muss in einem solchen Fall die Darlegung der Verletzung dieses Anspruchs und deren Entscheidungserheblichkeit enthalten. Insoweit gelten grundsätzlich die

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Landgericht Bremen

Wenn das Gericht seine Meinung ändert…

Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben. Auf seine geänderte Auffassung muss das Gericht

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Bundesverfassungsgericht

Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts – und die Anforderungen an einen isolierten Antrag

Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Dabei richten sich die Anforderungen eines isolierten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach den spezifischen Voraussetzungen für eine solche Anordnung; sie sind mit den Begründungsanforderungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht

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Oberlandesgericht München

Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss

Zur Anwendung des Novenrechts im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen: Bleibt ein Angriffsoder Verteidigungsmittel einer Partei unberücksichtigt, weil der Tatrichter es in offenkundig fehlerhafter Anwendung der Präklusionsnormen zu Unrecht zurückgewiesen hat, ist zugleich das rechtliche Gehör der Partei verletzt. In dem hier

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