Das falsche Rechtsmittel – und die Wiedereinsetzung

Es gehört zu den nicht auf sein Büropersonal übertragbaren Aufgaben eines Rechtsanwalts, Art und Umfang des gegen eine gerichtliche Entscheidung einzulegenden Rechtsmittels zu bestimmen. Zugleich ist es seine ebenfalls nicht auf sein Büropersonal abwälzbare Aufgabe, alle gesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit des danach bestimmten Rechtsmittels in eigener Verantwortung zu prüfen

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Wiedereinsetzung -und der wiederholte Fehler der Rechtsanwaltsfachangestellten

Sind einer Rechtsanwaltsfachangestellten in der Vergangenheit bei der Fertigung oder Versendung fristgebundener Schriftsätze Fehler unterlaufen, so muss der Rechtsanwalt durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass sich solche nicht wiederholen. In hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war der von der Antragstellerin gestellte Antrag auf Zahlung nachehelichen Unterhalts vom Amtsgericht zurückgewiesen worden. Dagegen

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Die Rechtsanwaltskammer – und ihre Ausgaben im Bereich der Aus- und Fortbildung

Der in §§ 73, 89 BRAO in Verbindung mit spezialgesetzlichen Regelungen umrissene Funktionsbereich der Rechtsanwaltskammern umfasst nicht nur die ihnen durch Gesetz und Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben, sondern erstreckt sich auf alle nicht rein wirtschaftlichen Angelegenheiten von nicht zu eng zu verstehender allgemeiner Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft. Daran gemessen liegt

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Fristwahrung per Telefax

Mit der Ausgangskontrolle bei der Telefaxversendung fristgebundener Schriftsätze hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen. Anlass hierfür bot ein Verfahren, bei dem die Beschwerdebegründung nicht an das Beschwerdegericht (Oberlandesgericht), sondern an das erstinstanzliche Amtsgericht gefaxt worden war. Auf den vom Oberlandesgericht erteilten Hinweis auf die Fristversäumung hat der Antragsgegner Wiedereinsetzung

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Landgericht Bremen

Fristenkontrolle – und die Überwachung der Rechtsanwaltsfachangestellten

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof im Rahmen einer Wiedereinsetzungsentscheidung mit der Überwachungspflicht zu befassen, die den Rechtsanwalts bei einer voll ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten mit mehrjähriger Berufserfahrung trifft, die seit nahezu sechs Monaten in der Rechtsanwaltskanzlei tätig ist: Zwar trägt der Rechtsanwalt die Verantwortung dafür, dass eine einwandfreie Rechtsmittelschrift rechtzeitig bei dem

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Die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten – und die Aktenführung der Rechtsanwaltskammern

Das Berufsbildungsgesetz weist den Rechtsanwaltskammern in § 71 Abs. 4 die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten als hoheitliche Aufgabe zu. Spezifische Regelungen über die Aktenführung enthält das Gesetz nicht. Allerdings erlegt § 34 Abs. 1 Satz 1 BBiG – ohne dass eine Öffnungsmöglichkeit normiert wäre – gerade der zuständigen Stelle die Einrichtung

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