BVerfGE

Die doppelstöckige Rechtsanwaltsgesellschaft

§ 59i Abs. 1 Satz 1 BRAO in der seit dem 1.08.2022 geltenden Fassung gestattet die Beteiligung von zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften an anderen Berufsausübungsgesellschaften. Nach § 59e Abs. 1 Satz 1 und 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung in der bis zum 31.07.2022 geltenden Fassung (im Folgenden: BRAO a.F.) war eine mehrstöckige Rechtsanwaltsgesellschaft unzulässig.

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Deutsche Rentenversicherung bund stralsund

Sozialversicherungspflicht in einer Rechtsanwaltsgesellschaft

Rechtsanwälte, die als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft tätig sind, können aufgrund abhängiger Beschäftigung sozialversicherungspflichtig sein. Dies ist nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen, weil Rechtsanwälte unabhängige Organe der Rechtspflege sind. Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Mit dieser Begründung hat aktuell das Bundessozialgericht die Revisionen von fünf Rechtsanwälten zurückgewiesen.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die Aufnahme neuer Gesellschafter in eine insolvenzgefährdete Rechtsanwaltsgesellschaft

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Frage des Betrugs durch Unterlassen beim Eingehen (hier: gesellschaftsrechtlicher) Vertragsverhältnissen ist der Vertragspartner zwar im Allgemeinen nicht ohne weiteres verpflichtet, bei Vertragsschluss unaufgefordert alle für den anderen Teil irgendwie erheblichen Tatsachen zu offenbaren. Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung jedoch außer bei bestehenden Vertrauensverhältnissen auch

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Die Nebengeschäfte der Rechtsanwaltsgesellschaft

Ein von einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geschlossener Handelsvertretervertrag ist nicht wegen Verstoßes gegen § 59c Abs. 1 BRAO nichtig. Nach § 59c Abs. 1 BRAO können nur solche Gesellschaften mit beschränkter Haftung als Rechtsanwaltsgesellschaften zugelassen werden, deren Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten ist. Daraus wird teilweise gefolgert, dass eine

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Rechtsanwaltsgesellschaft – Treuhandgesellschaft

Enthält die Firma einer Rechtsanwaltsgesellschaft inhaltlich zutreffend einen Hinweis auf eine von der Gesellschaft ausgeübte Treuhandtätigkeit, wird eine Irreführung der beteiligten Verkehrskreise nicht dadurch hervorgerufen, dass diese Tätigkeit in der Satzung der Gesellschaft als Unternehmenszweck nicht genannt wird. Da die Treuhandtätigkeit seit jeher zum Berufsbild der Rechtsanwälte gehört, kann eine

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Doppelzulassung als Rechtsanwalts- und Patentanwalts-GmbH

Dass einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zu der sich Rechts- und Patentanwälte zusammengeschlossen haben, die gleichzeitige Zulassung als Rechts- und Patentanwaltsgesellschaft faktisch verwehrt ist, verstößt gegen die Berufsfreiheit. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zweck der gemeinsamen Berufsausübung von Rechts- und Patentanwälten verletzen Regelungen das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit

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Patentanwälte und die Rechtsanwalts-GmbH

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei welcher die Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmanteile Patentanwälten zusteht, welche nicht zugleich Rechtsanwälte sind, kann nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Geschäftsführer mehrheitlich nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Patentanwälte sind, kann nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden. Gesellschaften mit beschränkter

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Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG

Eine in der Rechtsform der GmbH & Co. KG gegründete Gesellschaft hat nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs keinen Anspruch auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft. Dies scheitert nach Ansicht des Bundesgerichtshofs bereits daran, dass die Gesellschaft Kommanditgesellschaft (KG) nicht wirksam gegründet wurde. Nach § 161 Abs. 1 HGB ist eine Gesellschaft,

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