In einem Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO bemisst sich die bei dem Landgericht entstehende Verfahrensgebühr auch nach Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1.08.2013 nach RVG VV Nr. 3500.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall erhob der Beteiligte
Artikel lesen










































