Mit der Frage der drittschützenden Wirkung einer Verletzung rechtsaufsichtlicher Pflichten bei einer Verbandsgründung (hier: eines Abwasserzweckverbandes) hatte sich jetzt das Thüringer Oberlandesgericht zu befassen:
Auch ein (zunächst) fehlerhaft gegründeter – körperschaftlich strukturierter –Zweckverband kann im Bereich des Privatrechts Zuordnungsobjekt von
Artikel lesen

