Ein juristischer Fachverlag daf einen digitalen Rechtsdokumentengenerator betreiben, mit dem anhand eines Frage-Antwort-Systems und einer Sammlung abgespeicherter Textbausteine Vertragsdokumente erzeugt werden.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg gegen einen juristischen Fachverlag aus Köln geklagt,
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