Bundesarbeitsgericht

Die Rechtsbeschwerde im Ordnungsmittelverfahren

Der Statthaftigkeit einer zugelassenen Rechtsbeschwerde im Ordnungsmittelverfahren nach einer einstweiligen Unterlassungsverfügung steht die Begrenzung des Instanzenzugs im arbeitsgerichtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren nicht entgegen. Das Ordnungsmittelverfahren ist als selbständige Folgesache mit einem eigenen Rechtsmittelzug ausgestattet.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall

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Amtsgericht und Landgericht Berlin Llittenstraße,

Beschlüsse – und ihre Begründung

Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben sowie den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen. Anderenfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb

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Bundesarbeitsgericht

Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren

Ein Antrag kann sich durch Eintritt eines neuen Lebenssachverhalts in der Rechtsbeschwerdeinstanz geändert haben. Die hierin liegende Antragsänderung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz unzulässig.

Nach dem für den Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess einschließlich des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand

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Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Teilrücknahme einer Rechtsbeschwerde

Die Teilrücknahme einer Rechtsbeschwerde kann durch die Beschränkung des Rechtsbeschwerdeantrags erfolgen.

Die Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Antrag zu 2 stellt eine Teilrücknahme der Rechtsbeschwerde dar. Da die Antragsgegnerin im hier entschiedenen Fall innerhalb der verlängerten Frist des § 575

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Oberlandesgericht Köln

Die Falschbezeichnung des Rechtsmittelführers

Die Falschbezeichnung des Rechtsmittelführers in einer Rechtsmittelschrift führt grundsätzlich zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels.

Die Rechtsmittelschrift muss entweder für sich allein betrachtet oder mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig erkennen lassen, wer Rechtsmittelführer und wer gegebenenfalls Rechtsmittelgegner

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Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Die bedingte Anschlussrechtsbeschwerde

Die Beschwerdegegnerinnen können die Anschlussrechtsbeschwerde zulässigerweise unter der innerprozessualen Bedingung erheben, dass sie mit ihrem Antrag auf Zurückweisung der Rechtsbeschwerde keinen Erfolg haben.

Darüber hinaus muss für die Anschlussrechtsbeschwerde – ebenso wie für die Anschlussrevision – ein unmittelbarer rechtlicher oder

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