Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Teilrücknahme einer Rechtsbeschwerde

Die Teilrücknahme einer Rechtsbeschwerde kann durch die Beschränkung des Rechtsbeschwerdeantrags erfolgen. Die Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Antrag zu 2 stellt eine Teilrücknahme der Rechtsbeschwerde dar. Da die Antragsgegnerin im hier entschiedenen Fall innerhalb der verlängerten Frist des § 575 Abs. 2 Satz 1 und 3, § 551 Abs. 2

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Oberlandesgericht Köln

Beschränkung der Rechtsmittelzulassung in den Entscheidungsgründen

Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich auch bei uneingeschränkter Zulassung des Rechtsmittels im Tenor eine wirksame Beschränkung aus den Entscheidungsgründen ergeben kann. Das bedeutet allerdings nicht, dass stets allein aus der Begründung der Rechtsmittelzulassung eine Beschränkung auf den Bereich der mitgeteilten Gründe entnommen werden kann. Eine Zulassungsbeschränkung kann vielmehr

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Buchhalter

Die Bemessung der Beschwer – und ihre Überprüfung in der Rechtsbeschwerde

Die Bemessung der Beschwer durch das Beschwerdegericht kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Beschwerdegericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat. Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung richtet sich grundsätzlich nach dem Interesse des Rechtsmittelführers, die Auskunft nicht

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Fachgerichtszentrum Düsseldorf

Beschwerdeberechtigung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und mit seinem Rechtsmittel gerade die Beseitigung dieser Beschwer begehrt. Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis. Daher ist rechtsbeschwerdebefugt nur derjenige, der nach § 83 Abs. 3 ArbGG am Verfahren beteiligt ist. Verfahrensbeteiligt ist

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Amtsgericht und Landgericht Essen

Rechtsbeschwerde gegen eine erfolgreiche Anhörungsrüge

Mit der Prüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren, ob die Anhörungsrüge, die in der Beschwerdeinstanz zur Abänderung der zunächst vom Beschwerdegericht getroffenen Entscheidung über eine sofortige Beschwerde nach § 99 Abs. 2 ZPO geführt hat, zulässig und begründet war, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. In dem zugrunde liegenden Verfahren streiten die

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Bundesgerichtshof

Kapitalanleger-Musterverfahren – und die Anschlussrechtsbeschwerde

Richtet sich im Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz die Rechtsbeschwerde eines Musterbeklagten gegen ein Feststellungsziel und verfolgt der Musterkläger mit der Anschlussrechtsbeschwerde ein anderes Feststellungsziel, das sich inhaltlich nur auf die übrigen, nicht am Rechtsbeschwerdeverfahren beteiligten Musterbeklagten und nicht auf den Rechtsbeschwerdeführer bezieht, ist die Anschlussrechtsbeschwerde insoweit unzulässig. Es entspricht ständiger

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Oberlandesgericht Celle

Versorgungsausgleich – und die Anschlussrechtsbeschwerde des Versorgungsträgers

In Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Einlegung eines Anschlussrechtsmittels (§§ 66, 73 FamFG) mangels eines Rechtsschutzbedürfnisses dann unzulässig, wenn mit der Anschließung (lediglich) das gleiche Ziel wie mit dem Hauptrechtsmittel verfolgt werden soll. In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass wenn der Versorgungsträger Rechtsmittel gegen eine Entscheidung zum

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Oberlandesgericht Köln

Die Falschbezeichnung des Rechtsmittelführers

Die Falschbezeichnung des Rechtsmittelführers in einer Rechtsmittelschrift führt grundsätzlich zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels. Die Rechtsmittelschrift muss entweder für sich allein betrachtet oder mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig erkennen lassen, wer Rechtsmittelführer und wer gegebenenfalls Rechtsmittelgegner sein soll. An die eindeutige Bezeichnung des Rechtsmittelführers sind dabei

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Bundesgerichtshof

Betreuungsverfahren – und die Rechtsbeschwerde des Sohnes

Ein in § 303 Abs. 2 FamFG genannter Beteiligter eines Betreuungsverfahrens, der nicht selbst eine Erstbeschwerde führt, hat kein Recht, sich gegen die den amtsgerichtlichen Beschluss lediglich bestätigende Beschwerdeentscheidung mit der Rechtsbeschwerde zu wenden. So war in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall die Rechtsbeschwerde unzulässig, weil dem Sohn der

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Justizzentrum Köln

Verfahrenskostenhilfe für den Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren

In einem Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren kann dem Verfahrenspfleger Verfahrenskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren nicht bewilligt werden. Dem Verfahrenspfleger kann in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren schon deshalb keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden, weil ihm gemäß §§ 276 Abs. 7, 317 Abs. 7 FamFG keine Kosten auferlegt werden könnten. Voraussetzung für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

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Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Die bedingte Anschlussrechtsbeschwerde

Die Beschwerdegegnerinnen können die Anschlussrechtsbeschwerde zulässigerweise unter der innerprozessualen Bedingung erheben, dass sie mit ihrem Antrag auf Zurückweisung der Rechtsbeschwerde keinen Erfolg haben. Darüber hinaus muss für die Anschlussrechtsbeschwerde – ebenso wie für die Anschlussrevision – ein unmittelbarer rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Hauptrechtsmittel bestehen. Die Zulässigkeit der Anschlussrechtsbeschwerde

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Bundesgerichtshof

Rechtsbeschwerde – und ihre evtl. nur beschränkte Zulassung

Enthält der Entscheidungssatz des Beschlusses des Beschwerdegerichts keine Beschränkung der Rechtsbeschwerdezulassung, kann sich eine Eingrenzung der Zulassung der Rechtsbeschwerde auch aus den Entscheidungsgründen ergeben. Nach dem Grundsatz der Rechtsmittelklarheit müssen die Parteien allerdings zweifelsfrei erkennen können, welches Rechtsmittel für sie in Betracht kommt und unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist. Die

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Rechtsbeschwerde – und die Feststellungen der Vorinstanz

Für das Rechtsbeschwerdegericht sind die von der Vorinstanz festgestellten Tatsachen sowie deren Würdigung grundsätzlich bindend. Es überprüft aber im Rahmen der Rechtsbeschwerde ihre Beurteilung in ihrer Gesamtheit im Hinblick auf die Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe. Für das Rechtsbeschwerdegericht sind die von der Vorinstanz festgestellten Tatsachen sowie deren Würdigung grundsätzlich bindend (§

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Treppenhalle (um 1910)

Verletzung des Grundrechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes – und die unzulässige Rechtsbeschwerde

Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gestützte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn es der Beschwerdeführer im Rahmen des vorinstanzlichen Rechtsmittels versäumt hat, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat der Kläger gegen das

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Bundesarbeitsgericht

Der fehlende Beschluss des Betriebsrats zur Einlegung eines Rechtsmittels

Die Rechtsbeschwerde kann durch die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats ordnungsgemäß iSd. § 94 Abs. 1, § 11 Abs. 4 ArbGG eingelegt und begründet worden. Dabei bedarf es keiner Aufklärung, ob der Betriebsrat einen ordnungsgemäßen Beschluss über die Bevollmächtigung seiner Verfahrensbevollmächtigten für die Einlegung der Rechtsbeschwerde getroffen hat. Die Verfahrensvollmacht nach §

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Eurocent

18 € Vollstreckungskosten – und die (Rechts-)Beschwerde

Gemäß § 567 Abs. 2 ZPO ist die Beschwerde gegen Entscheidungen über Kosten nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 € übersteigt. Die Unterschreitung dieses Mindestbeschwerdewerts führt auch zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde. Die Rechtsbeschwerde ist in einem solchen Fall ungeachtet ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht nicht zulässig, weil bereits

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Justizpalast Nürnberg (Ostbau)

Familiensachen – und der Streit umd die angebliche Unwirksamkeit eines Vergleichs

Gegen den in einer Familienstreitsache ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts, mit dem der Antrag eines Beteiligten auf Terminierung wegen einer behaupteten Unwirksamkeit eines zuvor abgeschlossenen Vergleichs verworfen wurde, findet eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nicht statt. Nach der gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 FamFG auch in Ehesachen und Familienstreitsachen anwendbaren Vorschrift

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Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Kapitalanleger-Musterverfahren – und der Streitwert im Rechtsbeschwerdeverfahren

Gemäß § 51a Abs. 2 GKG ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem KapitalanlegerMusterverfahrensgesetz bei der Bestimmung des Streitwerts von der Summe der in sämtlichen Ausgangsverfahren geltend gemachten Ansprüche auszugehen, soweit diese von den Feststellungszielen des Musterverfahrens betroffen sind. Infolgedessen sind bei der Streitwertbemessung auch die in den Ausgangsverfahren geltend gemachten Ansprüche

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Landgericht Bremen

Der Streit um die Verfahrensaussetzung – und die Kosten des Beschwerdeverfahrens

Im Aussetzungsverfahren ergeht keine Kostenentscheidung. Die Ausgangsentscheidung über die Aussetzung des Verfahrens hat als Teil der Hauptsache dementsprechend keine Kostenentscheidung enthalten. Das durch diese Aussetzungsentscheidung ausgelöste Beschwerdeverfahren und das anschließende Rechtsbeschwerdeverfahren stellen ebenfalls nur einen Bestandteil des Hauptverfahrens dar. Die Kosten des Beschwerde und des Rechtsbeschwerdeverfahrens, die durch eine Aussetzungsentscheidung

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Bundesarbeitsgericht

Antragsänderung – und die Zulässigkeit des Rechtsmittels

Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und mit seinem Rechtsmittel gerade die Beseitigung dieser Beschwer begehrt. Dies erfordert, dass der in der Vorinstanz erhobene Anspruch wenigstens teilweise weiterverfolgt wird. Ein lediglich im Wege der Antragsänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann

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Landgericht Bremen

Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits – und die Zulassung der Rechtsbeschwerde

Gegen eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiell-rechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck des Kostenverfahrens ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht. Lässt das Beschwerdegericht unter Missachtung dieses Grundsatzes die Rechtsbeschwerde

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Bundesgerichtshof (Erbgroßherzogliches Palais)

Rechtsbeschwerde in KapMuG-Verfahren – und ihre Begründung

Ein ordnungsgemäßer Rechtsbeschwerdeantrag im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 1 KapMuG i.V.m. § 575 Abs. 3 Nr. 1 ZPO setzt grundsätzlich die genaue Benennung der angegriffenen Teile des Musterentscheids voraus, die aufgehoben oder abgeändert werden sollen. Dementsprechend müssen die Feststellungsziele, hinsichtlich derer eine Abänderung des Musterentscheids im Wege

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Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Rechtsbeschwerde in KapMuG-Verfahren – und der Beitritt einer (weiteren) Musterbeklagten

Der Beitritt einer Musterbeklagten, der nicht zum Musterrechtsbeschwerdegegner bestimmt wurde, der nicht in eine Anschlussrechtsbeschwerde umgedeutet werden kann, ist unzulässig, wenn diese innerhalb der Frist lediglich beantragt hat, die Rechtsbeschwerde zurückzuweisen. Damit hat die beitretende Musterbeklagte ihren Beitritt auf Seiten der Musterrechtsbeschwerdegegnerin nicht innerhalb der Frist des § 20 Abs.

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Bücherregal

Die Entscheidung über die Vergütung des Verfahrenspflegers – als selbständig anfechtbare Nebenentscheidung

Die Entscheidung über Vergütung und Aufwendungsersatz eines Verfahrenspflegers stellt eine selbständig anfechtbare Nebenentscheidung dar, bei der der Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde nicht entgegensteht, dass es sich bei der Hauptsache um ein Eilverfahren im Sinne des § 70 Abs. 4 FamFG handelt. So war auch in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall

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Bücherregal

Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses durch das Beschwerdegericht

Die Entscheidung des Beschwerdegerichts, den Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss des erstinstanzlichen Gerichts aufzuheben und die Sache zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens dorthin zurückzugeben, stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde. Im hier entschiedenen Fall hat das Amtsgericht Regensburg die Betreuung im bisherigen Umfang

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LG Bremen

Anhörungsrüge – und die nachträgliche, isolierte Zulassung der Rechtsbeschwerde

Eine nachträgliche, isolierte Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn das Beschwerdegericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde bezogen auf die Zulassungsentscheidung das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt hat oder wenn das Verfahren aufgrund eines Gehörsverstoßes gemäß §

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Geldrechner

Der Streitwert im Kapitalanleger-Musterverfahren

Nach § 51a Abs. 2 GKG ist bei der Bestimmung des Streitwerts im Rechtsbeschwerdeverfahren von der Summe der in sämtlichen nach § 8 KapMuG ausgesetzten Verfahren geltend gemachten Ansprüchen auszugehen, soweit diese von den Feststellungszielen des Musterverfahrens betroffen sind. Für die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist nach § 51a Abs. 2

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Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Umgangsentscheidung – und die Rechtsbeschwerde

Eine nach § 28 IntFamRVG im Verfahren der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Umgangsrechtsentscheidung statthafte Rechtsbeschwerde ist nur zulässig, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert. Der Beschwerdeführer muss den Zulassungsgrund bzw. die Zulassungsvoraussetzungen nicht nur benennen,

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Versorgungsausgleich -und die beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde

Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die allein für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf diesen Teil des Verfahrensstoffs beschränkt ist. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung zum Versorgungsausgleich kann

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Dollar-Banknote

Der ausländische Unterhaltstitel – und der Vollstreckungsschutz in der Rechtsbeschwerde

Die Gewährung von Vollstreckungsschutz durch den Bundesgerichtshof als Rechtsbeschwerdegericht kann in einem auf die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels nach völkerrechtlichen Verträgen gerichteten Verfahren nur nach Maßgabe von § 52 Abs. 2 und 3 iVm § 57 AUG erfolgen. Sie scheidet aus, wenn es der Schuldner verabsäumt hat, bereits im Beschwerdeverfahren

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Schreibmaschine

Die Rechtsbeschwerde im Beschlussverfahren – und die Frage der grundsätzlichen Bedeutung

Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß §§ 92a, 72 Abs. 2 Nr. 1, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG die grundsätzliche Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage geltend gemacht, muss der Beschwerdeführer dartun, dass die anzufechtende Entscheidung von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und deren Klärung entweder von allgemeiner

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Bundesarbeitsgericht Erfurt

Rechtsbeschwerde – und das in der Vorinstanz fehlerbehandelte Ablehnungsgesuch

Der verfahrensbeendenden (instanzbeendenden) Entscheidung vorausgegangene unanfechtbare Entscheidungen unterliegen gemäß §§ 92a, 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 557 Abs. 2 ZPO nicht der Beurteilung des Rechtsbeschwerdegerichts. Deshalb ist eine inzidente Überprüfung der Entscheidung des Beschwerdegerichts über ein Ablehnungsgesuch im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die unter Mitwirkung des erfolglos abgelehnten Richters

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Die (Rechts-)Beschwerde des Gläubigers gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

War die sofortige Beschwerde zwar gemäß § 793 ZPO statthaft, jedoch unzulässig, weil die angefochtene Entscheidung den Beschwerdeführer nicht beschwert, und hat das Beschwerdegericht über die unzulässige Beschwerde gleichwohl sachlich entschieden, ist diese Entscheidung auf eine zulässige Rechtsbeschwerde hin aufzuheben und die sofortige Beschwerde als unzulässig zu verwerfen. Die Zulässigkeit

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