Der Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens wegen dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Internetseite „www.probenheld.de“ und der App „Park & Collect“ war nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen voraussichtlich rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht jetzt entschieden und die vorausgegangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert. Die antragstellende Inkassounternehmerin
Lesen