Für Ansprüche auf Feststellung, dass ausgesprochene Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen rechtswidrig sind, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Dem steht Art. 2 Nr. 1b des am 16. August 2014 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) , wonach die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für „die Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung
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