Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde des Verurteilten Carsten S. gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung verworfen, die das Oberlandesgericht München im sog. NSU-Verfahren mit Urteil vom 11. Juli 2018 getroffen hat. Das Oberlandesgericht hat den zur Tatzeit heranwachsenden Verurteilten der Beihilfe zu neun Fällen des Mordes schuldig gesprochen und deswegen auf eine
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