Die Umwandlung der Trägerin eines Medizinischen Versorgungszentrums von der Rechtsform einer GmbH in die Rechtsform einer GmbH & Co. KGaA hat keine zulassungsrechtlichen Auswirkungen. Medizinische Versorgungszentren können sich nach dem Gesetz aller zulässigen Organisationsformen bedienen. Ist ein Plankrankenhaus Träger eines Medizinischen Versorgungszentrums, kann es hierfür neben der Rechtsform einer GmbH oder
Lesen