Prozesszinsen – und der PKH-Antrag

Ein Antragsentwurf, der unter dem Vorbehalt vorheriger Bewilligung von Prozesskostenhilfe steht, kann den Zinslauf für Prozesszinsen noch nicht in Gang setzen.

Hierfür erforderlich ist vielmehr die unbedingte Antragstellung (etwa nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe).

Die bloße Ankündigung entsprechender Entschädigungsanträge in einem

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Zweistufige tarifliche Ausschlussfristen – und die Kündigungsschutzklage

Tarifliche Ausschlussfristen, die in ihrer zweiten Stufe eine „gerichtliche Geltendmachung“ verlangen, sind verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass mit Erhebung einer Bestandsschutzklage (Kündigungsschutz- oder Befristungskontrollklage) die vom Erfolg der Bestandsschutzstreitigkeit abhängigen Ansprüche gerichtlich geltend gemacht sind.

Der Wortsinn einer „gerichtlichen Geltendmachung“ verlangt

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Klage auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses – und die später erhobene Kündigungsschutzklage

Begehrt ein Arbeitnehmer die Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses (hier: zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassugnsgesetzes), wird diese Feststellungsklage nicht aufgrund einer später erhobenen Kündigungsschutzklage unzulässig.

Die Kündigungsschutzklage, die die Arbeitnehmerin nach Rechtshängigkeit der Feststellungsklage vor dem

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Oberlandesgericht München

Der unwirksame Prozessvergleich

Der Rechtsstreit, in dem ein unwirksamer Prozessvergleich geschlossen wurde, ist nur dann fortzusetzen, wenn eine Partei die Wirksamkeit des Prozessvergleichs angreift und damit dessen prozessbeendigende Wirkung in Frage stellt. Dementsprechend ist eine neue Klage, die den Streitgegenstand des ursprünglichen Rechtsstreits

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Oberlandesgericht München

Klagezustellung ohne Anlagen

Eine Klagezustellung ist nicht deswegen unwirksam, weil die Klageschrift ohne die in Bezug genommenen Anlagen zugestellt wird.

Nach § 253 Abs. 1 ZPO ist mit der Zustellung der Klageschrift die Klage erhoben und damit ein Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien und

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Landgericht Hamburg

Verjährung trotz Klageerhebung

Die erst nach Ablauf der Verjährungsfrist im Schadensersatzprozess erfolgte bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes eines im Wege der objektiven Klagehäufung nachträglich – noch vor Ablauf der Verjährungsfrist – eingeführten weiteren Streitgegenstandes, hat für die Verjährung keine Rückwirkung.

Insoweit

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AG/LG Düsseldorf

Abtretung und Verjährung

Wird eine rechtshängige Forderung abgetreten und macht der Zessionar den Anspruch noch während des Vorprozesses erneut rechtshängig, hemmt auch die neue Klage die Verjährung.

Nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB wird die Verjährung durch Erhebung einer Leistungsklage gehemmt.

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