Bundesarbeitsgericht

Entscheidungen im arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – und die späteren Individualstreitigkeiten

Rechtskräftige Beschlüsse in Beschlussverfahren über betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten können – auch außerhalb vom Bestehen ausdrücklicher Präklusionsnormen und des vom Wortlaut des § 325 ZPO vorgegebenen Rahmens – eine sog. präjudizielle Bindungswirkung bzw. eine aus der Rechtskraft folgende Präklusionswirkung für spätere Individualstreitigkeiten

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Bundesverfassungsgericht

Die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts – und ihre Bindungswirkung

Eine vom Bundesverfassungsgericht erlassene einstweilige Anordnung schließt eine Beschwerdeentscheidung des zuständigen Fachgerichts auch während des noch andauernden Verfahrens über die Verfassungsbeschwerde jedenfalls aus verfassungsprozessualen Gründen nicht aus. 

Eine in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einzelfall angenommene Bindungswirkung (vgl. § 31

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Bundesamt für Verfassungsschutz in Berlin

Die wiederholte Sperrerklärung

Die Rechtskraft einer Entscheidung des Fachsenats steht einer erneuten Sperrerklärung nicht entgegen, wenn eine Änderung der Sach- und Rechtslage eingetreten ist.

Die im selbstständigen Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO getroffenen Entscheidungen des Fachsenats wirken im weiteren Hauptsacheverfahren grundsätzlich

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Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Das Rechtskraftzeugnis vom Bundesgerichtshof

Die Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs ist als Geschäftsstelle des Gerichts des höheren Rechtszugs nicht nur dann für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses zuständig, wenn gegen ein Berufungsurteil Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden ist, sondern auch dann, wenn die Wiederaufnahme des durch dieses Berufungsurteil geschlossenen

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Fulda - Behördenhaus Am Hopfengarten 3

Die fehlende Verkündung eines Urteils

Die Verkündung eines Urteils erfolgt im Namen des Volkes durch Verlesung der vollständigen Urteilsformel einschließlich Kostenentscheidung, Streitwert und ggf. einer Entscheidung über die Zulassung der Berufung, jedenfalls aber durch Bezugnahme auf die schriftlich niedergelegte Urteilsformel; sie hat immer in öffentlicher

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Landgericht Leipzig

Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht – und die Bindungswirkung im erneuten Beschwerdeverfahren

Auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit bindet eine rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts, die eine Aufhebung und Zurückverweisung ausspricht, im erneuten Beschwerdeverfahren sowohl das Beschwerdegericht als auch das Rechtsbeschwerdegericht an die der aufhebenden Beschwerdeentscheidung zugrundeliegende Rechtsauffassung.

Nach Aufhebung der ursprünglichen Entscheidung

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Die abgewiesene Kündigungsschutzklage -und der Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Die Rechtskraft einer Entscheidung, mit der eine Kündigungsschutzklage abgewiesen wurde, schließt grundsätzlich etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers auf Ersatz entgangenen Verdienstes sowie entgangener Rentenansprüche aus. Etwas anderes kann ausnahmsweise bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung iSv. § 826 BGB durch den Kündigenden

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