Bundesfinanzhof (BFH)

Der rechtsmissbräuchliche Befangenheitsantrag

Eine pauschale Ablehnung aller Berufsrichter eines Spruchkörpers ohne Angabe ernstlicher Gründe in der Person des einzelnen Richters ist regelmäßig rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig. Bei einem rechtsmissbräuchlichen Befangenheitsantrag kann der Spruchkörper in der geschäftsplanmäßigen Besetzung, d.h. unter Mitwirkung der abgelehnten Richter, über das Ablehnungsgesuch entscheiden. Nach § 51 Abs. 1 Satz

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Die Abstimmung in der Gesellschafterversammlung der GmbH – und die gesellschafterliche Treuepflicht

In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die Stimmen eines Gesellschafters nichtig sind, wenn der Gesellschafter von seinem Stimmrecht rechtsmissbräuchlich Gebrauch macht. Bei der Feststellung des Beschlussergebnisses sind sie nicht mitzuzählen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Gesellschafter mit seiner Stimme ausschließlich eigennützige Zwecke verfolgt, etwa eine

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Bundeswirtschaftsministerium Berlin

Anspruch auf Informationszugang – trotz einer Vielzahl von Anträgen

Der Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Antragsteller zahlreiche Informationsanträge stellt. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall begehrt der Kläger vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Informationen zu dessen Förderprogramm für die Luftfahrtforschung. Nach Angaben des Bundesministeriums hat der Kläger hierzu mehr als

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Ramstein Air-Base

Überbrückungsbeihilfe für ehemalige Angestellte der US-Stationierungsstreitkräfte – und die Frage des Rechtsmissbrauchs

Überbrückungsbeihilfe als Aufstockung zum Arbeitsentgelt aus einem Arbeitsverhältnis außerhalb der Stationierungsstreitkräfte ist auch dann ungekürzt zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer ein ihm gegenüber dem Drittarbeitgeber zustehendes höheres Entgelt nicht durchsetzt. Die Parteien des Drittarbeitsverhältnisses überschreiten mit dem Abschluss einer individuellen arbeitsvertraglichen Vergütungsvereinbarung die von den Tarifvertragsparteien des Tarifvertrags zur sozialen

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Mietwohnungen

Die frühzeitige Modernisierungsankündigung

Eine Modernisierungsankündigung nach § 555c Abs. 1 BGB ist in zeitlicher Hinsicht dann zulässig, wenn die Planungen so weit fortgeschritten sind, dass die inhaltlichen Anforderungen des § 555c Abs. 1 Satz 2 BGB eingehalten werden können. Eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen einer Modernisierungsankündigung nach § 555c Abs. 1 BGB und

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VW Sharan

CO2-Emissionen von VW-Fahrzeugen – und der Informationszugang

Die Deutsche Umwelthilfe erhält nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Zugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit Messungen des CO2-Ausstoßes bei Kraftfahrzeugen, die die Volkswagen AG im November 2015 vertraulich an das Bundesverkehrsministerium übermittelt hat. Der Klage der Deutschen Umwelthilfe auf Informationszugang hatten zuvor bereits das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

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Aktenwagen

Informationszugang – und der Rechtsmissbrauch

Ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist nicht schon deswegen rechtsmiss­bräuchlich, weil der Bevollmächtigte rechtsmissbräuchlich vorgeht. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall stellten die Prozessbevollmächtigten der Kläger im Jahr 2015 beim Bundesministerium der Finanzen und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für mehr als 500 geschädigte Anleger der Wohnungsbaugesellschaft

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Autohaus

Der finanzierte Autokauf – und die Widerrufsinformation

Der Darlehensgeber kann sich nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion nach Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3 EGBGB berufen, wenn in der Widerrufsinformation bei den Hinweisen zu weiteren Verträgen neben einem von den Parteien geschlossenen verbundenen (Kauf-)Vertrag noch weitere, im Einzelfall nicht abgeschlossene (Versicherungs-)Verträge aufgeführt werden. Bei einem mit einem

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Geld

Sozialhilfeleistungen trotz Kirchenasyl

Wenn ein Asylbewerber sich im offenen Kirchenasyl befand und damit der Ausländerbehörde sein Aufenthaltsort bekannt war, kann nicht von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten ausgegangen werden. Mit dieser Begründung hat das Hessische Landessozialgericht in dem hier vorliegenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren einem Asylbewerber Leistungen analog dem Sozialhilferecht zugesprochen – trotz seines Kirchenasyls. Im Juni

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Courthouse

Das rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuch.

Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters rechtfertigen. Solche Umstände sind nicht dargelegt. Ein Ablehnungsgesuch (§ 42 Abs. 1 ZPO) stellt sich als rechtsmissbräuchlich und damit als unzulässig dar, wenn es sich sich unterschiedslos gegen alle an der Entscheidung beteiligten Richter

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Nahrungsergänzungsmittel – für Menschen oder für Geckos

Fehlt es ganz offensichtlich an einem Wettbewerbsverhältnis, kann eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich sein. So hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall der Klage auf Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten stattgegeben und dem Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 5.000 Euro zugesprochen. Gleichzeitig ist das klageabweisende Urteil des Landgerichts Köln

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Arztpraxis

Vereitelte Amtsermittlung – um den Wunsch-Sachverständigen durchzusetzen

Es obliegt dem Gericht bei einer Ermittlung von Amts wegen einen Sachverständigen auszuwählen, dagegen ist der Antrag, einen bestimmten Sachverständigen zu beauftragen, rechtsmissbräuchlich. So hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall entschieden und die Berufung bezüglich der Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung zurückgewiesen. Von der beklagten Trägerin der

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Versicherung

Überhöhte Invaliditätsleistungen in der Unfallversicherung

Das Fehlen eines Neubemessungsvorbehalts im Sinne von Ziffer 9.4 Satz 3 AVB Unfallversicherung (hier: AUB 1999) in der Erklärung des Unfallversicherers über die Leistungspflicht zur Erstbemessung der Invalidität nach Ziffer 9.1 Satz 1 AUB führt nicht zu seiner Bindung an diese Erklärung im Verfahren der Erstbemessung. Der Rückforderung einer Invaliditätsleistung

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Die Versorgungszusage für den GmbH-Geschäftsführer – und dessen Fehlverhalten

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann Ansprüchen aus einer ihrem Geschäftsführer erteilten Versorgungszusage nur dann den Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenhalten, wenn der Versorgungsberechtigte seine Pflichten in so grober Weise verletzt hat, dass sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt. Dies setzt voraus,

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Die Deutsche Umwelthilfe e.V. – und ihre Abmahnungen und Unterlassungsklagen

Einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe – hier: gegen die Werbung eines Autohauses, die nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen enthält, – kann nicht der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. ist ein in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 Abs.

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Sachgrundlose Befristung – und der Rechtsmissbrauch

Schließt ein mit einem anderen Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich verbundener Arbeitgeber mit einem zuvor bei dem anderen Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmer einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag ab, kann es sich um eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln. In dem hier vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden Streitfall betreibt die

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Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung – wegen Ungeeignetheit des Beweismittels

Die Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass diese Vernehmung sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann; weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung der Tatsache durch den benannten Zeugen berechtigen den Tatrichter schon dazu, von der Beweisaufnahme

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Kettebefristungen – und der Rechtsmissbrauch

Die Gerichte dürfen sich bei der Befristungskontrolle nicht auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrunds beschränken. Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen dazu verpflichtet, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen. Die Beachtung von § 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung verlangt,

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Oberlandesgericht München

Das rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuch

Ein Ablehnungsgesuch gemäß § 42 ZPO ist dann unzulässig, wenn es rechtsmissbräuchlich erhoben wird. Rechtsmissbräuchlichkeit ist insbesondere anzunehmen, wenn durch die Ablehnung das Verfahren offensichtlich nur verschleppt oder mit ihm verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden sollen. So lag es auch im hier entschiedenen Fall: Die zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte hat gegen den erklärten

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Betriebsrente – und das widersprüchliche Verhalten des Arbeitnehmers

Das Verlangen des Arbeitnehmers nach vollständiger Erfüllung des ihm gegebenen Versorgungsversprechens ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nach § 242 BGB ausgesetzt. Das Verbot widersprüchlichen Verhaltens als Ausprägung der Grundsätze von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung.

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Betriebsrente – und der Rechtsmissbrauch

Der Rechtsmissbrauchseinwand kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer die Unverfallbarkeit seiner Versorgungsanwartschaft nur durch Vertuschung schwerer Verfehlungen erschlichen hat. Das ist anzunehmen, wenn eine rechtzeitige Entdeckung derartiger Verfehlungen zur fristlosen Kündigung geführt hätte, bevor die Versorgungsanwartschaft unverfallbar wurde und der Arbeitnehmer den Arbeitgeber durch die Vertuschung des Fehlverhaltens daran gehindert

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Rechtsmissbrauch bei der Vertretungsbefristung

Die Gerichte dürfen sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Befristungskontrolle nicht auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrunds beschränken. Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen dazu verpflichtet, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen. Die Beachtung von § 5 Nr.

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Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung? – und der Rechtsmissbrauch

Die Rechtsprechung hat das Veranlagungswahlrecht bislang vornehmlich -bezogen auf das Verhältnis zwischen den Ehegatten und nicht auf das davon zu unterscheidende öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis zwischen den Steuerpflichtigen und dem Finanzamt- insoweit eingeschränkt, als sich ein Ehegatte nicht einseitig von der bisherigen Zusammenveranlagung lösen darf, sofern dafür keine wirtschaftlich verständlichen und vernünftigen

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Befristetes Arbeitsverhältnis – und der bestehende Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag

Einer Arbeitgeberin ist es nicht unter dem Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich auf die Befristung des Arbeitsvertrags zu berufen, auch wenn sie nach einer früheren Vereinbarung verpflichtet gewesen wäre, mit dem Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. Ein möglicher Anspruch

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Betriebsbedingte Kündigung – und der Rechtsmissbrauch

Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Bedarf an der Beschäftigung eines Mitarbeiters iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG in Umsetzung einer nicht rechtsmissbräuchlichen Unternehmerentscheidung dauerhaft entfallen sein. In dem hier entschiedenen Fall hat der Arbeitgeber beschlossen, die – noch – anfallenden Rechtssachen künftig von nur fünf juristischen Mitarbeitern

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Befristungskontrollklage – und die Treuwidrigkeit

Es verstößt nicht grundsätzlich gegen Treu und Glauben, wenn eine Partei ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft angreift. Widersprüchliches Verhalten ist erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen. Die Arbeitgeberin durfte

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Befristung eines Arbeitsverhältnisses in einem gerichtlichen Vergleich – und der Rechtsmissbrauch

Die Gerichte dürfen sich bei der Befristungskontrolle nicht auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrunds beschränken. Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen. Die Beachtung von § 5 Nr. 1 Buchst. a der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete

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Altersdiskriminierung in der Stellenausschreibung – und der Rechtsmissbrauch

Sowohl ein Entschädigungsverlangen eines/einer erfolglosen Bewerbers/Bewerberin nach § 15 Abs. 2 AGG als auch sein/ihr Verlangen nach Ersatz des materiellen Schadens nach § 15 Abs. 1 AGG können dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt sein. Rechtsmissbrauch wäre anzunehmen, sofern ein/e Stellenbewerber/in sich nicht beworben haben sollte, um die ausgeschriebene

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Das Verwaltungsgericht als Postverteilungsstelle – oder: was tun mit einem Querulanten?

Das Prozessverhalten eines in Baden-Württemberg inhaftierten Antragstellers ist offensichtlich rechtsmissbräuchlich, wenn dieser immer wieder bei den hamburgischen Verwaltungsgerichten Rechtsschutzziele verfolgt, für die offensichtlich keine örtliche oder sachliche Zuständigkeit der hamburgischen Verwaltungsgerichte besteht, er dabei die hamburgischen Verwaltungsgerichte als „Bühne“ für Anschuldigungen gegen Strafvollzugsorgane in Baden-Württemberg und andere Behörden außerhalb des

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Verjährung einer Ordnungswidrigkeit – oder: die unwirksame Ersatzzustellung

Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit prüft und berücksichtigt das mit der Sache befasste Gericht von Amts wegen. Ist eine Ordnungswidrigkeit verjährt, bleibt kein Raum für die Prüfung, ob sich der Betroffene wegen Rechtsmissbrauchs auf die Unwirksamkeit einer Ersatzzustellung des gegen ihn ergangenen Bußgeldbescheides berufen darf, da die Verjährung im Bußgeldverfahren nicht

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Diskriminierung – Entschädigung – Rechtsmissbrauch

Das Entschädigungsverlangen nach § 15 Abs. 2 AGG kann dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt sein. Dies ist der Fall, sofern der Stellenbewerber/die Stellenbewerberin sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihm/ihr darum gegangen ist, nur den formalen Status als Bewerber im Sinne von

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Wiederholt befristete Arbeitsverträge – und der institutionelle Rechtsmissbrauch

Die Gerichte dürfen sich bei der Befristungskontrolle nicht auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrunds beschränken. Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen. Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs

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Befristete Leiharbeit – und dauerhafter Beschäftigungsbedarf

Arbeitnehmerüberlassung ist nicht allein deshalb „vorübergehend“, weil sie zeitlich befristet erfolgte. Der in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG aufgenommene Begriff „vorübergehend“ ist unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass sowohl eine personenbezogene als auch eine aufgabenbezogene Betrachtung zu erfolgen hat. Aufeinanderfolgende zeitlich begrenzte Überlassungen zur Verrichtung der gleichen dauerhaft anfallenden Aufgaben

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Die als Werkvertrag verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

§ 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG fingiert das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses bei Fehlen einer Erlaubnis des Verleihers zur Arbeitnehmerüberlassung. Nach dieser Vorschrift gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer zu dem zwischen dem Entleiher und dem Verleiher für den Beginn der Tätigkeit vorgesehenen Zeitpunkt als zustande gekommen, wenn der

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Werkvertrag – als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

§ 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG fingiert das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses bei Fehlen einer Erlaubnis des Verleihers zur Arbeitnehmerüberlassung. Nach dieser Vorschrift gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer zu dem zwischen dem Entleiher und dem Verleiher für den Beginn der Tätigkeit vorgesehenen Zeitpunkt als zustande gekommen, wenn der

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Befristungen bei drittmittelfinanzierten Forschungsvorhaben – und der Rechtsmissbrauch

Die Befristung des Arbeitsvertrags eines zur Mitwirkung an einem drittmittelfinanzierten Forschungsvorhaben eingestellten wissenschaftlichen Mitarbeiters an einer Hochschule nach § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG in der bis zum 16.03.2016 geltenden Fassung erfordert eine überwiegende Beschäftigung des Mitarbeiters entsprechend der Zwecksetzung der Drittmittel. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei Abschluss

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Der wiederholte befristete Leiharbeitnehmereinsatz – und der Betriebsrat

Unabhängig von der materiellen Rechtmäßigkeit ist dem Arbeitgeber der wiederholte auf drei Monate befristete Einsatz eines Leiharbeitnehmers betriebsverfassungsrechtlich erlaubt, wenn der Arbeitgeber das Verfahren nach § 100 BetrVG ordnungsgemäß durchführt. Der Umstand, dass in diesen Fällen regelmäßig keine Entscheidung über die materielle Rechtmäßigkeit der Zustimmungsverweigerung (Vorliegen eines Zustimmungsverweigerungsrechts nach §

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Befristete Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich – und der institutionelle Rechtsmissbrauch

Eine nach dem WissZeitVG vorgenommene Befristung eines wissenschaftlichen Arbeitsverhältnisses im Hochschulbereich ist regelmäßig nicht nach den vom Bundesarbeitsgericht für Sachgrundbefristungen entwickelten Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs unwirksam. Diese Grundsätze finden bei Befristungen im Wissenschaftsbereich nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG grundsätzlich keine Anwendung, weil sich die zeitlichen Grenzen für den Abschluss

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Wissenschaftliche Mitarbeiter und Drittmittelfinanzierung im Hochschulbereich – Befristung und Rechtsmissbrauch

Da sich nach dem Willen des Gesetzgebers eine Befristung wegen Drittmittelfinanzierung an sachgrundlose Befristungen nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG a.F., die für maximal 12 Jahre zulässig sind, anschließen kann, lässt sich allein aus einer Beschäftigungsdauer von 12 Jahren in Drittmittelprojekten kein Rechtsmissbrauch herleiten. Eine Gesamtbeschäftigungsdauer von 12 Jahren mit

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Englisches Insolvenzverfahren – und die Frage des Rechtsmissbrauchs

Ein ausländisches (hier: englisches) Insolvenzverfahrens kann nach Ansicht des Bundesfinanzhofs bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten des Schuldners im Inland nicht erkannt werden. Der hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall betraf einen Steuerberater, der aus den Jahren 1991 bis 2000 Steuerschulden gegenüber dem Finanzamt angehäuft hatte, die sich nach einem Abrechnungsbescheid des Finanzamts auf

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