Der Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Antragsteller zahlreiche Informationsanträge stellt. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall begehrt der Kläger vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Informationen zu dessen Förderprogramm für die Luftfahrtforschung. Nach Angaben des Bundesministeriums hat der Kläger hierzu mehr als
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