Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat anerkannt, dass Kartellschadensersatzansprüche grundsätzlich im Wege der Sammelklage von einem Inkassodienstleister geltend gemacht werden können. Macht es die Anspruchsbündelung den Zivilgerichten aber im Einzelfall praktisch unmöglich, wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz zu gewähren, darf das Gericht dem
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